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Asbest am Bau: Warum der Giftstoff die häufigste Todesursache unter den Berufskrankheiten bleibt

Mann in einer asbestverseuchten Wohnung
(Foto: Alexander Popovkin / pexels)
17.07.2026
Gesundheitsschutz

Asbest ist auch 33 Jahre nach dem Verbot die gefährlichste Substanz auf deutschen Baustellen. Neue Zahlen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) zeigen: Im Jahr 2025 starben 291 Versicherte an den Folgen einer Asbesterkrankung – mehr als an jeder anderen Berufskrankheit. Bundesweit sterben laut BG BAU jedes Jahr rund 1600 Menschen an den Spätfolgen von Asbestkontakt, oft erst Jahrzehnte nach der eigentlichen Exposition.

Insgesamt gingen im letzten Jahr 2304 Verdachtsanzeigen auf asbestbedingte Erkrankungen wie Mesotheliom, Lungenkrebs oder Asbestose ein, das entspricht über 10 Prozent aller gemeldeten Berufskrankheiten.

Die wichtigsten Zahlen im Überblick

KennzahlWert 2025
Todesfälle durch Asbest291
Todesfälle durch Berufskrankheiten insgesamt396
Tödliche Arbeitsunfälle am Bau74
Verdachtsanzeigen asbestbedingte Berufskrankheiten2304 (10,4 % aller Anzeigen)
Verdachtsanzeigen Berufskrankheiten insgesamt22 102 (+4,9 % zum Vorjahr)
Meldepflichtige Arbeitsunfälle am Bau89 113 (erstmals unter 90 000)
Bundesweite Asbest-Todesfälle pro Jahrca. 1600

Warum Asbest im Bestand noch immer eine Gefahr ist

In rund drei Vierteln aller Bestandsgebäude, die vor dem Asbestverbot 1993 errichtet wurden, muss mit Asbest gerechnet werden – etwa in Fliesenklebern, Putzen, Estrich oder Spachtelmassen. Bei Renovierungen, Sanierungen und Abbrucharbeiten kann der Stoff freigesetzt werden, wenn keine ausreichenden Schutzmaßnahmen getroffen werden. Betroffen sind nicht nur Beschäftigte, sondern auch Nutzerinnen und Nutzer der Gebäude.

Gesamtuntersuchung vor Sanierungsarbeiten nötig

Die IG BAU sieht in den aktuellen Zahlen ein deutliches Warnsignal.

Die hohe Zahl an Todesfällen zeigt einmal mehr, wie sehr wir eine Vorab-Gesamtuntersuchung der potenziell asbesthaltigen Gebäude brauchen. Nur so können wir sicherstellen, dass die danach stattfindenden Abbruch-, Sanierungs- oder Renovierungsarbeiten so gestaltet werden, dass keiner der Beschäftigten mit dem Giftstoff in Kontakt kommt. Auch sollten die jüngsten Bestrebungen der Bundesregierung, Bürokratie abzubauen – was grundsätzlich zu begrüßen ist –, jedoch nicht dazu führen, dass hinsichtlich des Arbeitsschutzes Berichtspflichten wegfallen. Das könnte sehr schnell kontraproduktiv werden. Jeder Tote oder Erkrankte durch Asbest ist einer zu viel.

Was die novellierte Gefahrstoffverordnung ändert

Die Ende 2024/2025 novellierte Gefahrstoffverordnung nimmt Betriebe und Beschäftigte beim Umgang mit Asbest stärker in die Pflicht:

  • Vor Arbeitsbeginn muss geklärt sein, ob asbesthaltige Materialien vorhanden sind.
  • Es gelten erweiterte Anzeige- und Nachweispflichten gegenüber den Behörden, etwa zu eingesetzten Beschäftigten und deren Qualifikation.
  • Ab dem 20. Dezember 2026 werden nach Ablauf der Übergangsfrist auch Abbrucharbeiten im niedrigen und mittleren Risikobereich (unter 100 000 Fasern pro Kubikmeter) genehmigungspflichtig.

Aus unserer Sicht sind das richtige Schritte – sie dürfen jedoch nicht durch pauschalen Bürokratieabbau wieder ausgehöhlt werden.

Unfallzahlen sinken, Berufskrankheiten steigen weiter an

Während die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle am Bau 2025 erstmals unter die Marke von 90 000 sank, steigt die Zahl der Berufskrankheiten seit Jahren kontinuierlich an – seit 2021 um rund 34 Prozent. Das untermauert unsere Position: Prävention darf sich nicht auf akute Unfallgefahren beschränken, sondern muss langfristige Gesundheitsrisiken wie Asbest von Anfang an mitdenken.


Quelle: Pressemitteilung der BG BAU vom 16. Juli 2026