"Auch ein Mindestlohnabschlag ist rechtswidrig"
"Aus Raider wird Twix, das wird trotzdem nix. Die 'Ausnahme' vom Mindestlohn soll künftig 'Abschlag' heißen, das macht die Sache rechtlich nicht besser! Das Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass dieser Abschlag weder gegen das Grundgesetz noch gegen europäisches Recht verstoße. Das sieht eine Rechtseinschätzung aus dem Hause des Bundeslandwirtschaftsministers Alois Rainer (CSU) vom Sommer des vergangenen Jahres ganz anders: Solch eine Ausnahme verstoße gegen das grundgesetzlich verankerte Diskriminierungsverbot, hieß es dort. Ich denke, deutlicher geht es nicht!
Die Landwirtschaft hat schon heute ein massives Fach- und Arbeitskräfteproblem, durch eine Senkung des Mindestlohns würde dieses noch weiter verschärft werden. Wir sind auf die aus dem Ausland kommenden Erntehelfer angewiesen. Durch eine Senkung des Mindestlohns kommen zudem die Löhne der Fachkräfte unter Druck.
Das neue Verbandsgutachten hebt zudem auf die spezielle Situation ab: Wenn der Mindestlohn nicht gesenkt würde, dann würde der Anbau von Sonderkulturen wie beispielsweise Erdbeeren, Wein oder Spargel sogar aus Deutschland ganz verschwinden. Da wird ein Horrorszenario beschrieben, das so nicht eintreten wird. Offizielle Zahlen zeigen deutlich, dass der Selbstversorgungsgrad bei Obst und Gemüse in den vergangenen zehn Jahren stabil geblieben ist. Zudem: Wenn dieser 'Abschlag' Schule machen würde, dann werden ganz schnell viele weitere Branchen um die Ecke kommen und um Ausnahme vom Mindestlohn bitten, weil es ihnen furchtbar schlecht gehe. Dann verliert das Wort 'Mindestlohn' völlig seinen Sinn.
Schließlich wurde vom Bauernverband der Koalitionsvertrag zitiert, nach dem der Anbau von heimischem Obst und Gemüse sogar gestärkt werden sollte. Ich zitiere ebenfalls den Koalitionsvertrag: 'Gute Löhne sind eine Voraussetzung für die Akzeptanz der Sozialen Marktwirtschaft. Der gesetzliche Mindestlohn ist dabei die Untergrenze. Wir stehen zum gesetzlichen Mindestlohn.' Ich gehe davon aus, dass sich CDU/CSU und SPD auch weiterhin daran halten werden.
Gute Preise für gute Lebensmittel gibt es nur mit guten Löhnen."
"Auch ein Mindestlohnabschlag ist rechtswidrig" / Stellungnahme der IG BAU zu dem heute vorgestellten Rechtsgutachten des Deutschen Bauernverbandes


