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24.03.2026
Bauwirtschaft

Mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung ist es geschafft! Ab dem 1. April 2026 gilt: Ein Land – ein Lohn.

Ost und West sind im Tarifvertrag für das Bauhauptgewerbe nun vollkommen gleichgestellt. Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen gelten bundesweit einheitlich, ohne Wenn und Aber! Endlich ist die schreiende Ungerechtigkeit der ungleichen Einkommen in Ost und West für den Bau beendet.

Zugleich steigen die Einkommen zum 1. April bundeseinheitlich um 3,9 Prozent.

Der Ecklohn erhöht sich 

  • in der Lohngruppe 3 auf 23,97 Euro
  • in der Lohngruppe 4 auf 26,05 Euro

Wichtig: Den Anspruch auf diesen erkämpften Tariferfolg haben nur Mitglieder der IG BAU.

Mach mit – werde Mitglied! Es lohnt sich.

Tarifinfo Ost-West-Angleichung als Flugblatt

Tarifinfo Lohnerhöhung als Flugblatt