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Beton- und Fertigteilindustrie Nordwestdeutschland: Betriebliche Altersvorsorge gesichert
Nach zwei Gesprächen mit Vertretern der Arbeitgeberseite und der SOKA-BAU sowie zwei Verhandlungsrunden der Tarifvertragsparteien des TVZN wurde am 9. Oktober ein Verhandlungsergebnis erzielt, das die betriebliche Altersvorsorge auf Grundlage allgemeinverbindlicher Tarifverträge auch in Zukunft für alle Beschäftigten sichert.
Die Arbeitgeber zahlen vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2024 für gewerbliche Arbeitnehmer einen um 0,35 Prozentpunkte auf dann 1,65 Prozent und für die Angestellten einen von 30,20 Euro auf 40 Euro erhöhten Beitrag.
Die Verjährungsfrist für Nachzahlungen bei verspätet gestellten Anträgen wird an die vom Gesetz vorgesehene regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren (statt wie bisher fünf Jahre) angepasst.
Bei neu in vom TVZN erfasste Betriebe des Betonsteingewerbes eintretenden Beschäftigten werden zukünftig nur Beschäftigungszeiten in der Branche als Wartezeiten berücksichtigt. Arbeitgeberwechsel innerhalb der Branchen sind weiterhin unkompliziert mit voller Wartezeitanerkennung möglich.
Die von den Arbeitgebern in den Tarifgesprächen geforderte Reduzierung beziehungsweise sogar Streichung der Ansprüche auf Rentenbeihilfen, Erwerbsminderungsrenten und Sterbegeld konnten erfolgreich verhindert werden. Die Versorgungsansprüche der Kolleginnen und Kollegen bleiben in voller Höhe gesichert.
Es wurde eine Erklärungsfrist bis spätestens zum 6. November 2019 vereinbart.