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Betriebliche Mitbestimmung modernisieren: Entwurf für ein neues Betriebsverfassungsgesetz

Paragraphen
(Bild: geralt / Pixabay)
12.04.2022
Bildung / Mitbestimmung

Viele Arbeitsgrundlagen für Betriebsräte stammen aus einer 50 Jahre zurückliegenden Zeit. Deshalb ist eine umfassende Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung unverzichtbar. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und seine Mitgliedsgewerkschaften, zu denen die IG BAU gehört, legen einen Reformentwurf dazu vor.

Betriebsratsmitglieder in Deutschland haben den Anspruch, zusammen mit ihren Gewerkschaften die Arbeitswelt mitzugestalten. Sie nehmen Einfluss, um Gute Arbeit und damit Sicherheit für ihre Kolleginnen und Kollegen zu schaffen. Das ist das Versprechen der Gewerkschaften an ihre Mitglieder. Seit 50 Jahren ist nun das Betriebsverfassungsgesetz von 1972 die Basis, um diesen Anspruch zu erfüllen. Und es bestimmt auch die Regeln für die Betriebsratswahlen in diesem Jahr: Zwischen März und Mai wählen Beschäftigte zehntausender Betriebe in Deutschland ihre Betriebsräte. Das ist ein Grund, das Erfolgsmodell Mitbestimmung zu feiern. Gleichzeitig sind 50 Jahre politischer Stillstand genug:

Es ist an der Zeit, die Aktualität des Betriebsverfassungsgesetzes zu überprüfen.

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften rufen mit einem Entwurf zur Diskussion auf. Die Herausforderungen der sozial-ökologischen Transformation sind vielfach benannt. Es wird Zeit, über Lösungen zu reden und damit ganz konkret über die Werkzeuge, die Betriebsräte für die Gestaltung Guter Arbeit brauchen.