Betriebsrat: Was nun?
Als Betriebsrätin oder Betriebsrat hast Du eine Aufgabe übernommen, die etwas Besonderes ist. Denn das deutsche Mitbestimmungssystem ist einzigartig und zeichnet sich durch
eine gesetzlich verankerte Teilhabe der Beschäftigten an der Unternehmensführung aus. Doch auch nach der erfolgten Wahl gibt es noch einige Dinge zu beachten.
Konstituierende Sitzung
Sobald das Ergebnis der Betriebsratswahl feststeht, lädt der Wahlvorstand zeitnah zur konstituierenden Sitzung ein. Mit der Wahl des oder der Vorsitzenden nimmt das Gremium offiziell die Arbeit auf.
Vorsitz
Die Wahl der oder des Vorsitzenden und einer Stellvertretung ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) vorgeschrieben (§ 26 Abs. 1). Hierbei entscheidet die einfache Mehrheit der Stimmen. Andere Führungsmodelle sind rechtlich nicht zulässig.
Weiterbildung
Frisch gewählte Betriebsratsmitglieder können Grundlagenseminare zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht sowie zum Arbeitsschutz ohne individuelle Begründung in Anspruch nehmen (§ 37 Abs. 6 BetrVG). Das Gremium entscheidet per Beschluss über die Teilnahme an der jeweiligen Schulung. Während der Fortbildung besteht ein Anspruch auf Freistellung von der beruflichen Tätigkeit. Unter www.bildungswerk-steinbach.de findest Du entsprechende Seminare.
Ausstattung
Das Unternehmen ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten
der Betriebsratsarbeit zu übernehmen (§ 40 BetrVG). Er stellt die notwendige Infrastruktur bereit – das beinhaltet unter anderem Büroräume, moderne Kommunikationstechnik und unter Umständen die Unterstützung durch eine Sekretärin. Ebenso gehört die Versorgung mit aktueller Fachliteratur und Zeitschriften zum Umfang der erforderlichen Sachmittel.
Muss ich Freizeit opfern?
Das Gesetz sagt klar, dass Betriebsratsarbeit während der regulären Arbeitszeit geleistet wird. Voraussetzung für die Arbeitsbefreiung ist, dass die Tätigkeiten zur ordnungsgemäßen Durchführung der Aufgaben des Betriebsrats erforderlich sind. Wenn Du etwas als Betriebsrat erledigen willst, musst Du Dich dafür bei Deinem Vorgesetzten abmelden.
Aber: Nicht immer lassen sich Termine außerhalb der persönlichen Arbeitszeit vermeiden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Du als Teilzeitbeschäftigte*r eine mehrtägige Schulung besuchst oder die Betriebsratssitzung außerhalb Deiner individuellen Arbeitszeit stattfindet. Diese zusätzlichen Stunden kannst Du später ausgleichen oder – falls das nicht möglich ist – als Überstunden ausbezahlen lassen.
Im Gespräch bleiben
Je besser ein Betriebsrat im Unternehmen vernetzt ist, desto mehr erfährt er über die Themen, die den Kolleg*innen wichtig sind.
Erfahrungsaustausch
Vom 16. bis 17. September findet #BR26, Deutschlands wichtigstes Betriebsratsforum, zum ersten Mal statt. Es wird ein frisches, zeitgemäßes Programm mit spannenden Fachforen zu Themen wie Demokratie und Teilhabe, KI und IT, aktuelle Rechtsprechung und Handwerkszeug für wirksame Betriebsratsarbeit geboten.
Das Programm bietet Informationen und Austauschmöglichkeiten für erfahrene genau wie für frisch gewählte Betriebsrät*innen.
Mehr Infos unter https://br26.berlin
Text: Christiane Nölle


