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Betriebsratswahl 2026: Wie Du Deinen Betrieb veränderst
Viele Beschäftigte glauben lange, dass ihnen die Hände gebunden sind. Entscheidungen kämen von oben, Probleme müsse man einfach hinnehmen, und wer sich beschwert, bekomme am Ende vielleicht noch Ärger. Doch diese Annahme ist falsch. Du hast eine Stimme, und diese Stimme kann Deinen Betrieb tatsächlich verändern. Zwischen dem 1. März und dem 31. Mai 2026 findet die nächste Betriebsratswahl statt. In dieser Zeit entscheidest Du zusammen mit Deinen Kolleginnen und Kollegen darüber, wie Euer Betrieb in den kommenden Jahren gestaltet wird. Die Wahl findet während der Arbeitszeit statt. Sie ist geheim, sicher und unbeobachtet. Niemand darf sehen, wie Du wählst.
Niemand steht allein
Immer wieder berichten unsere Mitglieder, dass sie irgendwann an einen Punkt gekommen sind, an dem bloßes Reden nicht mehr genügte. Sie erlebten, dass Veränderungen möglich werden, sobald man sich zusammenschließt und gemeinsames Engagement eine klare Form bekommt.
Oft beschreiben Kolleginnen und Kollegen, wie entlastend es war zu erkennen, dass Probleme nicht allein bewältigt werden müssen. Wenn mehrere Menschen gemeinsam handeln, entstehen Lösungen, die allen zugutekommen – und das stärkt den Zusammenhalt im Betrieb.
Mitbestimmung bedeutet genau das: Verantwortung zu übernehmen und zugleich solidarisch zu handeln. Niemand steht allein, und niemand muss Herausforderungen ohne Unterstützung bewältigen.
Weil Probleme nicht einfach verschwinden
Fast jede und jeder kennt Situationen, die unzufrieden machen: Schichtpläne, die sich ständig ändern und kaum planbar sind. Pausen, die in der Realität kürzer ausfallen als auf dem Papier. Weiterbildungen, die seit Jahren ausstehen, obwohl man sich entwickeln möchte. Entscheidungen, die niemand erklärt. Gespräche, in denen man nicht ernst genommen wird. Diese Situationen sind veränderbar, aber sie verändern sich nicht von selbst.
Was hat das mit mir zu tun?
Ein Betriebsrat ist die Interessenvertretung der Beschäftigten. Gewählt wird er von den Menschen, die jeden Tag im Betrieb arbeiten. Niemand von außen darf kandidieren – nur Kolleginnen und Kollegen. Das schafft Vertrauen, Nähe und ein gemeinsames Verständnis dafür, wie der Alltag wirklich aussieht.
Ein Betriebsrat kümmert sich um gute und gerechte Arbeitszeiten, um planbare Pausen, um transparente Lohnstrukturen, um Weiterbildung, um Gesundheitsschutz und darum, dass niemand im Betrieb benachteiligt wird. Er spricht Probleme offen an und achtet darauf, dass Gesetze und Tarifverträge eingehalten werden. Wissenschaftliche Studien zeigen seit vielen Jahren, dass Beschäftigte in Betrieben mit Betriebsrat besser arbeiten können.
Das Gesetz auf Deiner Seite
Mitbestimmung ist nicht nur wünschenswert – sie ist gesetzlich verankert. Das Betriebsverfassungsgesetz legt fest, dass in jedem Betrieb mit mindestens fünf Beschäftigten ein Betriebsrat gewählt werden soll. Es bestimmt, wie viele Mitglieder ein Betriebsrat hat, abgestimmt auf die Größe des Betriebs: Ein kleines Team braucht eine kleine Vertretung, ein großes Unternehmen ein größeres Gremium, das die Vielfalt der Bereiche widerspiegelt. Dieses Gesetz macht Betriebsräte stark. Es gibt ihnen Rechte, schützt sie vor Benacheiligung und sorgt dafür, dass Beschäftigte nicht ausgeliefert sind, sondern mitbestimmen dürfen.
Vorsicht, Fake!
In manchen Betrieben versuchen Arbeitgeber, Betriebsratswahlen zu umgehen. Dann werden plötzlich sogenannte "Mitarbeitervertretungen", "Belegschaftssprecher" oder andere Konstruktionen eingeführt, die so wirken, als könnten sie einen Betriebsrat ersetzen. Doch das können sie nicht. Sie haben keine Mitbestimmungsrechte, sie dürfen bei Einstellungen, Versetzungen oder Kündigungen nicht mitreden, und sie können keine verbindlichen Vereinbarungen schließen. Echte Mitbestimmung gibt es nur mit einem echten Betriebsrat.
Das Kleingedruckte
Bei Betriebsratswahlen gibt es zwei Verfahren: das normale Wahlverfahren und das vereinfachte Wahlverfahren. Die Größe Eures Betriebs und die Anzahl der wahlberechtigten Beschäftigten sind hier entscheidend.
Und das ist wichtig, denn die Art des Verfahrens bestimmt den Ablauf der Wahl, die Fristen und Formulare, aber auch die Zusammensetzung des Wahlvorstands. Deshalb gilt: Wer zu Beginn sauber arbeitet, kann später eine ordentliche Wahl durchführen. Jetzt raucht Dir der Kopf? Keine Angst, auch hier helfen wir vor Ort und bereiten die Wahl Schritt für Schritt mit
Euch vor.
Am Anfang steht der Wahlvorstand
Damit eine Betriebsratswahl stattfinden kann, braucht es einen Wahlvorstand. Er sorgt dafür, dass die Wahl fair, rechtskonform und für alle verständlich abläuft. Der Wahlvorstand erstellt zunächst die Liste aller Wahlberechtigten. Der Arbeitgeber muss dafür die notwendigen Informationen bereitstellen. Der Wahlvorstand legt die Liste im Betrieb aus und stellt sicher, dass alle Beschäftigten informiert sind – auch diejenigen, die kein oder nur wenig Deutsch sprechen.
Im nächsten Schritt schreibt der Wahlvorstand die Wahl aus und veröffentlicht, wann und wo gewählt wird, wie viele Menschen in den Betriebsrat gewählt werden und wie Vorschläge für Kandidatinnen und Kandidaten eingereicht werden können. Er errechnet die gesetzlich vorgeschriebene Mindestquote für das unterrepräsentierte Geschlecht und entscheidet über Einsprüche gegen die Wählerliste und die eingereichten Wahlvorschläge.
Am Wahltag selbst achtet der Wahlvorstand darauf, dass die Wahl geheim und unbeeinflusst abläuft. Er zählt die Stimmen aus und gibt anschließend das Ergebnis bekannt. Seine letzte Aufgabe ist es, zur konstituierenden Sitzung des neuen Betriebsrats einzuladen und diese so lange zu leiten, bis ein Vorsitz gewählt wurde.
Wer wählen darf: Du gehörst dazu!
Die Betriebsratswahl richtet sich an alle Beschäftigten. Wahlberechtigt ist jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer ab dem sechzehnten Lebensjahr. Dazu zählen Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, befristet Beschäftigte, Teilzeitkräfte, Aushilfen sowie Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, sofern sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden oder dies geplant ist. Die Herkunft spielt dabei keine Rolle. Beschäftigte ohne deutschen Pass dürfen selbstverständlich wählen. Wer die deutsche Sprache nicht gut beherrscht, wird vom Wahlvorstand so informiert, dass eine Teilnahme ohne Schwierigkeiten möglich ist.
Schon dabei? Dann komm nach Steinbach
Egal, ob Ihr frisch gewählte Betriebsräte oder schon länger dabei seid – unser Bildungswerk Steinbach e.V. macht Euch fit für die kommenden Aufgaben. Hier findet Ihr die passenden Seminare, um mit Wissen und Selbstbewusstsein in die nächste Wahlperiode zu starten. Die Vorbereitung und Begleitung der Wahlen nimmt im kommenden Jahr 2026 einen besonderen Platz ein. Neben den bewährten Grundlagen- und Arbeitsrechtsseminaren findet Ihr zahlreiche wahlbezogene Angebote. Von der Kandidat*innensuche und der Vorbereitung der Wahl über Seminare zur rechtssicheren Durchführung bis hin zu speziellen Modulen zum Ausfüllen Eures Amtes nach der Wahl. Das aktuelle Bildungsprogramm für Betriebsräte findet Ihr hier.
2026 veränderst Du Deinen Betrieb
Dieser Text trägt nicht zufällig den Titel: Wie Du Deinen Betrieb veränderst. Genau das tust Du, wenn Du Deine Stimme nutzt. Mit jeder abgegebenen Stimme wächst die Mitbestimmung im Betrieb. Und mit jeder Stimme wächst auch die Möglichkeit, Deine Arbeitsbedingungen und die Deiner Kolleginnen und Kollegen zu verbessern.
Text: Tobias Wark
Der Artikel ist erstmals in der Dezember/Januar-Ausgabe des Grundstein erschienen
Wer sich selbst und seine Arbbeitskolleg*innen informieren möchte, findet bei uns Flyer, Plakate und Arbeitshilfen. Falls Du Fragen zur Betriebsratswahl hast oder Unterstützung brauchst, nimm Kontakt zu Deiner IG BAU vor Ort auf.


