Bildung
©

Devon Divine / Unsplash

25.11.2022
Bildung / Mitbestimmung

Lebenslanges lernen, sich entwickeln, den (geistigen) Horizont erweitern – persönlich und beruflich. Laut DGB sind 77 Prozent der Beschäftigten in Deutschland an Fortbildungen interessiert – aber nur ein bis zwei Prozent nehmen Bildungsurlaub, obwohl sie in fast allen Bundesländern einen gesetzlichen Anspruch darauf haben. Teilweise, weil sie überhaupt nicht wissen, dass es das gibt, oder nicht wissen, wie sie Bildungsurlaub beantragen. Andere fürchten Nachteile im Betrieb. Wir klären ein wenig auf.

Was ist Bildungsurlaub?

Im Übereinkommen Nr. 140 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über den bezahlten Bildungsurlaub vom 24. Juni 1974 hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, einen bezahlten Bildungsurlaub zum Zwecke der Berufsbildung, der allgemeinen und politischen Bildung sowie der gewerkschaftlichen Bildung einzuführen. Da in Deutschland die Bundesländer für Bildung zuständig sind, haben diese auch entsprechende Gesetze verabschiedet. Zumindest fast alle: Bayern und Sachsen sind derzeit die beiden einzigen Bundesländer, in denen es keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub gibt.

Wie ist das geregelt?

Für einen Bildungsurlaub (in manchen Bundesländern als Bildungsfreistellung oder Bildungszeit bezeichnet) muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter*innen bezahlten Urlaub für eine Weiterbildung geben. Darauf haben die Beschäftigten (in 14 von 16 Bundesländern) einen gesetzlichen Anspruch. Bildungsurlaub wird zusätzlich zum regulären Urlaubsanspruch gewährt. Der Inhalt der Weiterbildung muss nicht (!) mit der beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen.

Wie viele Tage Bildungsurlaub bekomme ich?

In der Regel besteht ein Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr beziehungsweise zehn Tage in zwei Jahren.

Ich wohne und arbeite in  verschiedenen Bundesländern. Welche Regelung gilt für mich?

Der Ort, an dem Du arbeitest. Das kann auch das Home Office sein, wenn das Dein schwerpunktmäßiger Arbeitsplatz ist. Manchmal ist der Ort nicht genau zu bestimmen. Im Zweifelsfall beim Betriebs- oder Personalrat nachfragen.

Ich kann keinen zusätzlichen Urlaub nehmen, weil ich zu viel Arbeit habe.

Es ist Sache und liegt in der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, den Beschäftigten Weiterbildung zu ermöglichen, sei es durch entsprechende Arbeitsorganisation oder sei es – bei ständigem Auftragsdruck und Personalmangel – durch Einstellung weiterer Mitarbeiter*innen.

Text: Christiane Nölle