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Bürgergeld: Wer – was – wieviel?

Regenschirm
(Foto: Erik Witsoe / Unsplash)
28.06.2023
Service

Mit der Einführung des Bürgergeldes hat die Koalition das alte Hartz-IV-System abgelöst. Das Bürgergeld schafft aus Sicht der IG BAU für viele Menschen mehr Sicherheit, stärkt die Solidarität und damit für alle den sozialen Zusammenhalt. Die etwas höheren Regelsätze lindern existenzielle Nöte, sollten aus unserer Sicht aber noch nachgebessert werden. Aber, was ist das Bürgergeld eigentlich? Und wer hat Anspruch darauf?

Was ist Bürgergeld?

Das Bürgergeld hat Anfang des Jahres das Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich Hartz IV) abgelöst. Es umfasst die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Ziel ist neben der Sicherung des Existenzminimums die dauerhafte Integration in Arbeit und die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen durch Qualifizierung und Berufsausbildung.

Wer hat Anspruch?

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:

  • Du bist mindestens 15 Jahre alt.
  • Du bist nicht im Rentenalter (derzeit 67 Jahre).
  • Du bist erwerbsfähig und kannst mindestens drei Stunden am Tag arbeiten.
  • Du wohnst in Deutschland.
  • Du befindest Dich nicht in einem laufenden Asylverfahren.
  • Auch Kinder, die mit Leistungsberechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben, haben einen Bürgergeldanspruch.

Wie viel Bürgergeld steht mir zu?

Die Höhe des Bürgergelds hängt vom Alter und der Lebenssituation ab:

  • 502 Euro im Monat für Alleinstehende und Alleinerziehende.
  • 451 Euro für Partner, wenn beide volljährig sind.  
  • 402 Euro für Volljährige von 18 bis 24 Jahre, Personen unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umziehen.
  • 420 Euro für Kinder und Jugendliche von 14 bis 17 Jahren.
  • 348 Euro für Kinder von 6 bis 13 Jahren. 
  • 318 Euro für Kinder bis 6 Jahre.

Werden meine Heizkosten und die Miete übernommen?

Bei einem Neuantrag wird für zwölf Monate die Miete vollständig übernommen. In dieser Karenzzeit wird nicht geprüft, ob die Größe der Wohnung und die Miete angemessen sind. Nach Ablauf der zwölf Monate beziehungsweise bei Folgeanträgen wird das allerdings geprüft. Die Angemessenheit der Heizkosten wird immer geprüft. Hierfür gibt es keine Karenzzeit.

Was zählt beim Bürgergeld alles als Einkommen?

Arbeitslohn, Arbeitslosengeld I, Renten, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Elterngeld, Unterhaltsleistungen, Kindergeld, Krankengeld, Kapitaleinkünfte, einmalige Einnahmen (zum Beispiel Abfindungen), Leistungen der Ausbildungsförderung.

Darf ich mich ehrenamtlich engagieren, wenn ich Bürgergeld bekomme?

Ja, aber ein Ehrenamt entbindet nicht von der Pflicht, sich auf Stellenangebote zu bewerben oder an Fördermaßnahmen teilzunehmen. Eine Aufwandsentschädigung ist kein Einkommen, soweit die Einnahmen einen Betrag in Höhe von 3000 Euro im Kalenderjahr nicht überschreiten.

Darf mich das Jobcenter mit 63 Jahren frühzeitig in Rente schicken?

Nein, die Zwangsverrentung wurde mit der Einführung des Bürgergelds abgeschafft.

Was ist mit meinem Ersparten?

Wer auf Bürgergeld angewiesen ist, darf in der einjährigen Karenzzeit große Teile seines Ersparten behalten ("Schonvermögen"). Konkret: Vermögen wird erst ab Summen von 40 000 Euro angetastet. Für jede weitere Person in einer Bedarfsgemeinschaft kommen weitere 15 000 Euro dazu. Bei einer dreiköpfigen Bedarfsgemeinschaft sind also 70 000 Euro Vermögen geschützt.

Was passiert, wenn ich  Aufforderungen des Jobcenters nicht nachkomme?

Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen sind von Beginn des Leistungsbezugs an möglich.

  • Bei einem Meldeversäumnis wird der Regelbedarf um zehn Prozent für einen Monat gekürzt.  
  • Bei der ersten Pflichtverletzung wird der Regelbedarf um zehn Prozent für einen Monat, bei einer zweiten Pflichtverletzung um 20 Prozent für zwei Monate und bei einer dritten Pflichtverletzung um 30 Prozent für drei Monate gekürzt. Nach zwölf Monaten ohne Pflichtverletzung beginnst du bei einer erneuten Pflichtverletzung wieder auf der ersten Stufe, also mit einer Kürzung von zehn Prozent für einen Monat.

Mehr Informationen zum Bürgergeld gibt es auf der Internetseite des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB).

Dieser Beitrag ist ursprünglich in der Mai-Ausgabe des Grundstein erschienen.