Seitenpfad:

Bundestariftreuegesetz: Stellungnahme zum Verordnungsentwurf über die Zertifizierung der Tariftreue

Autobahn mit Bauabsperrung
(Foto: WikimediaImages / Pixabay)
22.09.2026
Arbeit

Das Bundestariftreuegesetz (BTTG) trat am 1. Mai 2026 in Kraft. Mit dem Gesetz sollen Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen des Bundes verpflichtet werden, Tariflöhne zu zahlen und bestimmte tarifvertragliche Arbeitsbedingungen einzuhalten, unabhängig davon, ob sie selbst tarifgebunden sind oder nicht. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat nun einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der die Umsetzung eines Teils des Gesetzes in die Praxis konkretisiert.

Es geht insbesondere darum, wie Unternehmen ihre Tariftreue zertifizieren lassen können. Mit einem solchen Zertifikat sind Unternehmen von den Pflichten zum Nachweis ihrer Tariftreue nach BTTG befreit und im Fall des Einsatzes einer zertifizierten Nachunternehmerkette gibt es Haftungserleichterungen für den Hauptauftragnehmer. Die IG BAU nimmt gegenüber dem BMAS zu dem Entwurf Stellung und bringt ihre Anforderungen an die konkrete Ausgestaltung des Zertifizierungsverfahrens ein. Sie begrüßt wichtige Teile der geplanten Regelungen, fordert aber unter anderem klare und bundesweit einheitliche Prüfstandards, aussagekräftige Nachweise und wirksame Regeln gegen Umgehungen.