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CDU-Vorstoß zur Mindestlohn-Ausnahme ist unzulässige Diskriminierung

Christian Beck
Christian Beck (© IG BAU, Rolf Oeser)
19.02.2026
Pressemitteilungen 2026

Kein Mindestlohn für Saisonkräfte in der Landwirtschaft – so lautet die Forderung in einem Antrag an den Bundesparteitag der CDU am 20. und 21. Februar 2026 in Stuttgart. Begründet wird sie damit, dass Saisonarbeiter*innen "nur in Spitzenzeiten, während der Ernte" helfen und keine Vollerwerbstätigkeit ausüben würden. Zudem kämen sie aus Ländern, in denen ein Stundenlohn unter dem deutschen Mindestlohn noch deutlich über den heimatlichen Standards liege. Dazu Christian Beck, Mitglied des Bundesvorstandes der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und dort für die Landwirtschaft zuständig.

Frage: Was hält die IG BAU von der Forderung, Saisonkräfte vom Mindestlohnanspruch auszunehmen?

Christian Beck: Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Beschäftigten. Eine Ausnahme von Saisonarbeitskräften vom gesetzlichen Mindestlohn ist rechtlich nicht möglich. Das hat die Bundesregierung hinlänglich bestätigt. Der Mindestlohn ist eine absolute Lohnuntergrenze – unabhängig davon, ob jemand dauerhaft oder nur saisonal arbeitet. Eine Absenkung nur für Saisonarbeitskräfte wäre eine unzulässige Diskriminierung. Diese Rechtslage ist eindeutig. Das sollte nun auch die CDU endlich zur Kenntnis nehmen.

Welche Gefahr besteht, dass gerade Saisonarbeiter aus dem Ausland ohne angemessene Mindestlohnzahlung ausgenutzt werden?

Der Mindestlohn ist eine zentrale Schutzlinie für diese Beschäftigten. Gerade ausländische Saisonarbeitskräfte sind besonders gefährdet. Teilweise zahlen sie hohe Vermittlungsgebühren, arbeiten im Akkord und werden bei zu geringen Erntemengen pro Stunde nach wenigen Tagen wieder entlassen.  Oftmals arbeiten sie ohne ausreichende Krankenversicherung. Schon heute erleben wir in manchen Fällen eine deutliche Unterschreitung des Mindestlohns, was illegal ist, und überhöhte Abzüge für Unterkunft und Verpflegung. Wenn man hier auch noch den Mindestlohn als solchen infrage stellt, würde das Ausbeutung weiter befördern.

Ein häufiges Argument aus der Landwirtschaft lautet: Die Personalkosten sind zu hoch und bedrohen die heimische Produktion. Was entgegnet die IG BAU?

Eine Absenkung des Mindestlohns würde die strukturellen Probleme der Landwirtschaft nicht lösen, sondern verschärfen. Sie setzt eine Abwärtsspirale in Gang, die das gesamte Lohngefüge der Branche unter Druck setzt. Wenn die unterste Lohngruppe abgesenkt wird, geraten auch die Löhne von Fachkräften unter Druck – und die Branche verliert weiter an Attraktivität. Bereits heute verdienen Fachkräfte in der Landwirtschaft weniger als ungelernte Beschäftigte in anderen Berufen.

Strukturpolitisch brauchen wir das Gegenteil: faire Löhne, stabile Beschäftigung und qualifizierte Arbeitskräfte. Die eigentlichen Herausforderungen liegen in der geballten Marktmacht des Lebensmitteleinzelhandels und nicht beim Mindestlohn. Die Preissetzung der Supermarktketten hat mit den realen Kosten der Landwirte wenig zu tun. Faire Preise brauchen aber auch faire Löhne.