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DEIN PLUS!-Angebot: Jetzt als IG-BAU Mitglied mehr aus der Steuererklärung holen

Steuer
(Foto: wir_sind_klein / Pixabay)
13.07.2021
Service

Steuern werden direkt vom Gehalt einbehalten. Umgekehrt lassen sich Kosten in Verbindung mit dem Job vom Finanzamt erstatten. Und das oftmals sogar mehr als gedacht: das Finanzamt erstattet durchschnittlich 1027 Euro zurück. Hierfür gibt es aber eine Voraussetzung: Die Einreichung einer Steuererklärung. Als Mitglieder der IG BAU profitiert Ihr hierbei von der Zusammenarbeit mit ExpressSteuer – hier geht die Einreichung besonders einfach.

Jetzt loslegen und in fünf Minuten vom Handy aus erledigen

Wer steuerpflichtig ist, muss nicht zwingend auch eine Steuererklärung einreichen. Aber Vorsicht: Für das Jahr 2020 sind mehr Menschen als in den Vorjahren dazu verpflichtet! Wird die Steuererkärung nicht eingereicht, drohen Verspätungszuschläge. Dagegen lohnt sich die Einreichung der Steuererkärung wiederum fast immer. 

Im Jahr 2020 gab es zudem eine Vielzahl an Personen, die Krankengeld, Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld bezogen haben. Auch sie sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. ExpressSteuer hilft allen IG BAU Mitgliedern dabei, ihre Steuererklärung zu optimieren und beim Finanzamt einzureichen.

Freiwillig eine Steuererklärung einreichen – macht das Sinn?

Mehr als 90 Prozent aller Arbeitnehmer*innen erhalten durch die Steuererklärung Geld zurück – im Durchschnitt 1027 Euro.

Die Abgabe kann sich aus den verschiedensten Gründen besonders lohnen: etwa falls Ihr jährlich mehr als 9744 Euro verdient oder berufsmäßig viel unterwegs seid. Aber auch wenn Ihr verheiratet seid, ein Kind habt oder zeitweise arbeitslos wart, könnt Ihr mit einer Rückerstattung rechnen.  

Darüber hinaus kann fast jede*r Werbungskosten geltend machen. Hierzu zählen beispielsweise Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder Telefonkosten. Aber auch Umzugskosten, Beiträge für Berufsverbände oder sogar Kontoführungsgebühren zählen dazu. Außerdem erstattet das Finanzamt unter Umständen Sonderausgaben, Handwerkerkosten oder auch zu viel gezahlte Abgeltungssteuer. Dies lohnt sich insbesondere für Mitglieder der IG BAU, die häufig viel für ihren Beruf unterwegs sind. In Fällen, bei denen Arbeitgeber*innen beispielsweise keine Essenspauschalen für Auswärtstätigkeiten bezahlt haben, kann hier besonders viel geltend gemacht werden.

Und das Beste an der erstmaligen Abgabe: Ihr könnt bis zu vier Jahre rückwirkend eine Steuererklärung abgeben. 

Wie kann ich die Steuererklärung am einfachsten einreichen?

Als Mitglied der IG BAU profitiert Ihr von der Zusammenarbeit mit dem Hamburger Unternehmen ExpressSteuer. Das Unternehmen wurde 2019 gegründet und hat bereits vielen Tausenden Menschen bei der Abgabe der Steuererklärung helfen können. ExpressSteuer kombiniert den Service eines Steuerberaters mit einem einfachen Online Tool.

Um die Einreichung für alle Mitglieder zu vereinfachen, bietet ExpressSteuer die Eingabe der Steuerinformationen in insgesamt 10 Sprachen an.

Das Angebot von ExpressSteuer und die Konditionen