Dachdeckerhandwerk: Höhere Mindestlöhne ab 2024
Qualifizierte Arbeitnehmer*innen:
Ab 1. Januar 2024: 15,60 Euro
Ab 1. Januar 2025: 16,00 Euro
Ungelernte Arbeitnehmer*innen:
Ab 1. Januar 2024: 13,90 Euro
Ab 1. Januar 2025: 14,35 Euro
Mindestlohn mindestens – besser Tariflohn!
Ab 1. Oktober 2023 gilt die zweite Stufe der vereinbarten Tariflohnerhöhung:
Alle Dachdeckergesellen in tarifgebundenen Betrieben, die IG BAU-Mitglied
sind, erhalten den bundesweiten Tariflohn von 21,12 Euro je Stunde.
Wichtig:
Prüft auf Eurer Lohnabrechnung, ob Ihr nach diesem höheren Tarif bezahlt werdet – es steht Euch zu!
Bei zahlungsunwilligen Arbeitgebern helfen Euch die Kolleginnen und Kollegen in den IG BAU-Büros weiter.
Winterbauumlage sinkt:
Der Beitrag zur Winterbauumlage, bisher 2 Prozent der Bruttolohnsumme, wurde ab 1. Oktober 2023 auf 1,6 Prozent gesenkt. Der Arbeitnehmeranteil reduziert sich daher von 0,8 auf 0,6 Prozent, somit erhalten die Dachdeckergesellen – neben der Tariflohnerhöhung um 3,0 Prozent – weitere 0,2 Prozent mehr Lohn.
Fazit von Carsten Burckhardt, im Bundesvorstand der IG BAU für das Dachdeckerhandwerk zuständig:
"Die ab 1. Januar 2024 geltenden zwei Lohnuntergrenzen für Hilfs- und Facharbeiten schützen die Beschäftigten vor Lohndumping und sichern ihnen ein Mindesteinkommen. Zudem schützt dies die Betriebe, die ihren Fach- und Arbeitskräften den angemessenen Tariflohn zahlen, vor Billigkonkurrenz. Das ist auch heute, in Zeiten des hohen Fachkräftebedarfs, leider noch notwendig, da noch nicht alle Betriebe erkannt haben, dass eine Lösung des Problems nur mit guten tariflichen Arbeitsbedingungen und Bezahlungen zu erreichen ist."
Tolles Ergebnis für das Handwerk und ein wichtiger Grund mehr, Mitglied der IG BAU zu werden.