Seitenpfad:

Duales Studium: Zukunft der Ausbildung oder Abschaffung von Ausbildungsqualität?

Studierende
(Foto: Jeswin Thomas / Unsplash)
16.11.2020
Studierende

Duale Studiengänge sind immer mehr im Kommen. Sowohl Arbeitgeber*innen als auch junge Menschen haben großes Interesse an ihnen, die damit verbundenen Jobaussichten gelten als vielfältig. Viele Unis und Hochschulen haben bis zu 15 verschiedene Dual-Studiengänge, Tendenz steigend. Denn Arbeitgeber*innen und Hochschulen haben bislang einen großen gestalterischen Handlungsfreiraum.

Daher kennen wir mittlerweile viele verschiedene Anstellungsverhältnisse, die im weitesten Sinne als duale Studiengänge zählen. Sie reichen von einem einfachen Praktikant*innen-Status ohne Bezahlung mit dem Bachelor-Abschluss als Ziel, über Werksstudierendenverhältnisse, bis hin zu einer Kombination aus dualer Berufsausbildung und Bachelor-Abschluss, bezahlt nach Tarifvertrag und ausgestaltet mit Ausbildungsplänen. 

Aber woher kommt dieser Wildwuchs?

In ausbildungsintegrierenden Studienformen wird der Berufsabschluss in der Regel nach zwei bis zweieinhalb Jahren erreicht. Bis zum Bachelorabschluss braucht es oft vier bis fünf Jahre. Gelten während der "Ausbildungszeit" gesetzliche und tarifliche Vorgaben, so werden die Bedingungen während der "Studienzeit" frei zwischen Unternehmen und Studierender*m verhandelt.

Die Studien- und Prüfungsordnungen nehmen unterschiedlich, vor allem aber in geringem Umfang, Einfluss auf Praxisphasen. Verpflichtend sind oft nur die Zeitplanung sowie der Anteil der Praxisphasen vorgeschrieben.

Die Mehrzahl der Hochschulen sieht sich nicht in der Verantwortung, aktiv an der Gestaltung der Ausbildungs- und Praxisphasen mitzuarbeiten. An einigen Hochschulen ist jedoch der Abschluss eines Zusatzvertrags zwischen Studierenden und Betrieb verpflichtend oder es werden Musterverträge in einer empfehlenden Form vorgegeben.

Die Hochschulräte beziehungsweise Aufsichtsräte könnten hier einen Riegel vorschieben, indem sie eine tarifvertragliche Regelung als Zugangsberechtigung zum dualen Studium an ihrer Hochschule oder Universität festlegen. Aber etwa ein Fünftel der Studiengangsverantwortlichen lehnen eine organisierte Zusammenarbeit ab, auch weil sie die Notwendigkeit nicht sehen. Präferiert werden lockere Absprachen, die die Unabhängigkeit der jeweiligen Partner garantieren.

Für die praxisintegrierenden Studienangebote gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) sowie der Handwerksordnung nicht. Im Hinblick auf weitere Bedingungen der Praxiseinsätze gibt es keinerlei Vorgaben aus den Universitäten und Hochschulen in Form von Mustern für Zusatzverträge oder weiteren Vereinbarungen. Dadurch entwickeln sich Anstellungsverhältnisse, in denen sich die Sahnehäubchen für die Arbeitgeber*innen aneinanderreihen.

Was können wir tun, um die Situation der "Dualis" zu verbessern?

"Für uns ist es jetzt wichtig, den Verantwortlichen in den Hochschulen klarzumachen, wie weitreichend ihr Einfluss auf gute betriebliche Lern- und Arbeitsbedingungen sein kann!", meint Nicole Simons, das für Studierende zuständiges Vorstandsmitglied der IG BAU. "Alleine wenn die zuständigen Stellen wie Hochschul-, Aufsichts-, oder Fakultätsrat, adäquate, an den branchenüblichen Tarifstandards orientiere, Musterverträge vorgeben und deren Einhaltung prüfen würden, wäre ein wichtiger Schritt getan."

Ihr steht selbst in so einem Arbeitsverhältnis und seid unsicher oder unzufrieden? Dann meldet euch bei Eurer Ansprechperson der IG BAU und lasst uns gemeinsam für ein besseres System des dualen Studiums kämpfen!