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Dyckerhoff Beton: Neue Tarifverträge ab 1. Januar 2022
03.11.2021
Baustoffindustrie
- 24. und 31. Dezember bezahlt arbeitsfrei
- Jahressondervergütung für alle Beschäftigten: 100 Prozent eines Monatsentgeltes
- Pro Urlaubstag 17,38 Euro für alle Beschäftigten, Teilzeitbeschäftigte anteilmäßig, Auszubildende erhalten 8,69 Euro pro Urlaubstag.
- 30 Tage Urlaub für alle Beschäftigten
- Job-Rad-Angebot für alle Beschäftigten von Dyckerhoff (Hauptverwaltung, Beton und Zement)
- Sabbatical-Angebot, ein Tarifvertrag ist in Arbeit
- Arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge unter Beteiligung der Beschäftigten über die SOKA-BAU oder Allianz Lebensversicherung AG
Geltungsbereich | Gilt für alle Gesellschaften der Dyckerhoff Beton GmbH in den Branchen Transportbeton sowie Kies und Sand. | ||||||||||
Zeitzuschläge | Zuschläge für Mehrarbeit, Nachtarbeit und Sonn- und Feiertage liegen zwischen 25 Prozent und 150 Prozent je Stunde in Höhe des Durchschnittslohnes. | ||||||||||
Arbeitszeit/Rufbereitschaft | Regelarbeitszeit 40 Stunden/Woche beziehungsweise 174 Stunden/Monat, 5-Tage Arbeitswoche verteilt auf die Werktage, 12-monatiger Verteilzeitraum vom 1. April bis 31. März des Folgejahres mit Arbeitszeitkonten und Festlegung von maximal 150 Gut- und maximal 50 Minusstunden, Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst, in Sondersituationen, in begründeten Einzelfällen und nur mit Zustimmung des Betriebsrats kann eine Verkürzung der Ruhezeit auf neun Stunden erfolgen, Rufbereitschaft. | ||||||||||
Allgemeine Entgeltbestimmungen | Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen werden in der Anlage 2 zum MTV für die einzelnen Regionen (bisherige Anwendung) geregelt. Für den Zeitraum bis zum 30. April 2023 übernehmen die Tarifvertragsparteien die Tarifergebnisse aus den Verhandlungen in den anzuwendenden Tarifgebieten aus 2021. Ab dem 1. Mai 2023 werden für die einzelnen Tarifgebiete eigenständige Verhandlungen zur Erhöhung der Vergütungen durchgeführt. Die Tarifvertragsparteien werden im Anschluss an die Verhandlungen zum Manteltarifvertrag (MTV) in Verhandlungen zu einem einheitlichen Vergütungsgitter (ERTV) einsteigen. | ||||||||||
Freistellung Weihnachten/ Silvester | Bezahlte Freistellung am 24. Dezember (Heiligabend) und am 31. Dezember (Silvester) | ||||||||||
Kurzarbeit | Anwendung der Konzernbetriebsvereinbarung Dyckerhoff bei Zuschusszahlung auf 90 Prozent. | ||||||||||
Arbeitsausfall | Für bestimmte Ereignisse erhalten Arbeitnehmer*innen Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Entgelts und ohne Anrechnung auf den Urlaub (zum Beispiel Todesfälle in der Familie, eigene Eheschließung und so weiter) | ||||||||||
Sterbenachbezüge | Beim Tode eines*einer Mitarbeiters*Mitarbeiterin erhält der*die überlebende Ehegatt*in beziehungsweise der*die dauerhaft in häuslicher Gemeinschaft eheähnlich lebende Partner*in sogenannte Sterbenachbezüge. Die Höhe der Sterbenachbezüge beträgt insgesamt das Dreifache des im Sterbemonat bezogenen Monats- entgelts des*der verstorbenen Mitarbeiter*in. | ||||||||||
Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit | Regelungen für zuschlagspflichtige Mehrarbeit über 174 Stunden/Monat, Nachtarbeit in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr sowie Sonn- und Feiertagsarbeit von 0 Uhr bis 24 Uhr. | ||||||||||
Arbeitsunfähigkeit | Hier gelten die gesetzlichen Bestimmungen. | ||||||||||
Erfrischungen | Den Arbeitnehmer*innen sollen grundsätzlich in ausreichendem Maße alkoholfreie Getränke kostenlos zur Verfügung gestellt werden. | ||||||||||
Urlaub | Alle Beschäftigten erhalten mit Inkrafttreten des neuen Manteltarifvertrages 30 Arbeitstage Urlaub. Beschäftigte, die mindestens an 26 Samstagen und insgesamt 246 Arbeitstage gearbeitet haben, erhalten einen Tag Zusatzurlaub. | ||||||||||
Jahressonderzahlung und zusätzliches Urlaubsgeld | Mit Abschluss des Manteltarifvertrages wird allen Arbeitnehmer*innen eine Jahressonderzahlung sowie ein zusätzliches Urlaubsgeld gewährt. Die Jahressondervergütung beträgt ab sofort 100 Prozent des tariflichen Bruttomonatsentgelts und das zusätzliche Urlaubsgeld 17,38 Euro/ Urlaubstag (Verbesserung in allen Tarifgebieten). Die Jahressondervergütung Auszubildende beträgt 100 Prozent der tariflichen monatlichen Ausbildungsvergütung und das zusätzliche Urlaubsgeld 8,69 Euro/Urlaubstag. | ||||||||||
Arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge | Was konnten wir für die Altersvorsorge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dyckerhoff Beton GmbH erreichen?
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Witterungsbedingte Kündigungsfrist | Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit verkürzter Kündigungsfrist auf einen Tag, Wiedereinstellungsgarantie nach Beendigung der "schlechten Witterung", Gewährung einer Rückkehrprämie in Höhe von 23 Euro je ausgefallenem Arbeitstag. | ||||||||||
Arbeitsverhältnis | Einstellung, Änderungen von Arbeitsverhältnissen, Probezeit, Befristete Arbeitsverhältnisse, Kündigungsfristen, Regelaltersrente, Erwerbsminderung, Zeugnis und Zwischenzeugnis. | ||||||||||
Sabbatical | Die Tarifvertragsparteien IG BAU und Dyckerhoff haben vereinbart, einen Tarifvertrag zum Arbeitszeitmodell Sabbatical abzuschließen. Durch die IG BAU wird ein Entwurf dazu erarbeitet und entsprechend verhandelt. | ||||||||||
Job-Rad | IG BAU und Arbeitgeber werden einen Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zur Nutzung von Leasing-Fahrrädern (Job-Rad) vereinbaren. Ein entsprechender IG BAU-Entwurf liegt der Arbeitgeberseite vor. Dieser Vertrag soll für das Gesamtunternehmen Dyckerhoff gelten (zum Beispiel für: Zement, Beton, Hauptverwaltung). | ||||||||||
Entgelte | Die Ergebnisse, der in diesem Jahr abgeschlossenen Flächentarifverträge in der Sand-, Kies-, Mörtel- und Transportbetonindustrie (SKMT), sowie der Steine- und Erdenindustrie Hessen und Neustadt/Weinstraße werden übernommen und gelten bis 2023. Ab 2023 werden dann eigenständige Tarifverhandlungen für die jeweiligen Tarifbereiche für die Beschäftigten bei Dyckerhoff geführt. |