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Einkommen im Gebäudereinigungs-Handwerk steigt um rund elf Prozent
In der Tarifauseinandersetzung im Gebäudereiniger-Handwerk wurde in der vierten Verhandlungsrunde am heutigen frühen Morgen, 15. November, in Köln eine Einigung erzielt. Danach werden die Einkommen der Reinigungskräfte vom 1. Januar 2025 an um 0,75 Euro pro Stunde steigen, ein Jahr später noch einmal um denselben Betrag.
In der untersten Lohngruppe 1 sind das dann 15 Euro pro Stunde. In den Lohngruppen 6 und 7 erhöht sich der Stundenlohn erst um 0,95 Euro und im zweiten Schritt um 0,75 Euro, damit beträgt dann der Branchenmindestlohn bei den Glas- und Fassadenreiniger*innen (Lohngruppe 6) am Ende 18,40 Euro.
Die Ausbildungsvergütungen werden ab 1. Januar 2025 im ersten Lehrjahr um 100 auf 1000 Euro, im zweiten um 115 auf 1150 Euro und im dritten wiederum um 100 auf 1300 Euro angehoben. Die Laufzeit beträgt zwei Jahre. Dazu haben die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks vereinbart, vom November 2025 an über eine dauerhafte Jahressonderzahlung zu verhandeln.
"Wir haben eine Einkommenssteigerung von über elf Prozent erzielt, das ist ein gutes Ergebnis. Freilich hätten wir uns durchaus mehr vorstellen können, aber dafür haben wir jetzt den Einstieg für Verhandlungen über eine Jahressonderzahlung für Gewerkschaftsmitglieder erreicht. Dafür kämpfen wir schon seit zehn Jahren", sagt Ulrike Laux, Verhandlungsführerin für die IG BAU und im Bundesvorstand zuständig für die Branche.
Das Gebäudereinigungs-Handwerk ist mit über 26 Milliarden Euro Jahresumsatz ein bedeutender Wirtschaftszweig und mit rund 700 000 Beschäftigten das größte Handwerk in Deutschland. Etwa 500 000, davon ein Großteil Frauen, bekommen lediglich den Branchenmindestlohn. Er beträgt derzeit 13,50 Euro, für Glas- und Fassadenreiniger*innen beläuft er sich auf 16,70 Euro. In den Betrieben des Bundesinnungsverbandes sind rund 80 Prozent aller Beschäftigten angestellt. Die jeweils zuständigen Gremien der Tarifvertragsparteien müssen noch bis spätestens 29. November 2024 der Vereinbarung endgültig zustimmen.