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Europäischer Gerichtshof muss Freihandelsabkommen CETA überprüfen

Bau
© IG BAU
07.09.2017
Internationales

Das von der Europäischen Union und Kanada ausgehandelte Freihandelsabkommen CETA verstößt möglicherweise gegen die Europäischen Verträge. Die belgische Regierung hatte CETA im Oktober 2016 nur unter der Bedingung zugestimmt, dass ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofs zu CETA eingeholt wird.

Das Gutachten soll prüfen, ob die in CETA enthaltenen Investitionsschutzvorschriften gegen die rechtsstaatlichen Prinzipien der Europäischen Union verstoßen.

Die belgische Regierung fragt zum Beispiel, ob CETA das ausschließliche Recht des Europäischen Gerichtshofes verletzt, die Europäischen Gesetze auszulegen. Außerdem ist fraglich, ob die vorgesehenen Schiedsgerichte den Prinzipien einer unabhängigen und unparteiischen Justiz gerecht werden.

CETA sieht Sonderklagerechte für Investoren vor privaten Schiedsgerichten vor, wenn sie ihre in CETA garantierten Rechte verletzt sehen.

Die IG BAU hat stets kritisiert, dass CETA Investoren zusätzliche Klagerechte einräumt, die auf die Zahlung hoher Entschädigungssummen hinauslaufen können. Die Schiedsgerichte arbeiten zudem intransparent und genügen rechtsstaatlichen Standards nicht.

Aus Sicht der IG BAU genießen Investoren aus Drittstaaten in der Europäischen Union bereits jetzt eine hohe Rechtssicherheit, wenn es um den Schutz ihrer Investitionen geht. Gleiches gilt für ausländische Investoren in Kanada. Sonderklagerechte sind damit nicht erforderlich.

Ein Beitrag unseres Kollegen Fritz Heil.

Anfrage der belgischen Regierung an den Europäischen Gerichtshof zu CETA (Englisch)