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Gebäudereiniger-Handwerk: Mehr Geld bei Überstunden

Wichtiges Gerichtsurteil für Teilzeitbeschäftigte

gelbe Putzfaust
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(Bild: IG BAU)

20.08.2019
Gebäudereinigung

Eine aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts besagt, dass Teil­zeit­kräf­te ta­rif­li­che Mehr­arbeitszu­schlä­ge schon dann ver­lan­gen kön­nen, wenn ih­re Ar­beits­zeit die Teil­zeit­quo­te über­steigt, hin­ter Voll­zeit aber zu­rück­bleibt. Die IG BAU gibt in einem Flugblatt wichtige Hinweise dazu.

Die IG BAU empfiehlt:

  1. Nichts unterschreiben, das Arbeitszeiten ändert!
  2. Sichere Dir Dein Geld - gilt ab Januar 2019!

Beispiel: Laut Arbeitsvertrag vier Stunden täglich - tatsächlich sind es sechs Stunden.

Lohngruppe 1, 10,56 Euro Stundenlohn

  • bei 40 Überstunden: + 25 % = 105,60 Euro mehr im Monat
  • bei 60 Überstunden: + 25 % = 158,40 Euro mehr im Monat

Flugblatt Gebäudereiniger-Handwerk
Achtung, wichtiges Gerichtsurteil für Teilzeitbeschäftigte!
Mehr Geld bei Überstunden!