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Gute Bedingungen sind das A und O
"Sauberkeit hat ihren Preis" – diesen Slogan hat sich die IG BAU schon lange auf die Fahnen geschrieben. Und genau da hapert es, wenn es um öffentliche Aufträge geht. Denn dort lautet bei Ausschreibungen und Auftragsvergabe das Motto eher "Geiz ist geil", der*die Günstigste erhält den Zuschlag. Die Folge: Dumpingangebote mit unrealistischen Stundenangaben, die zu Arbeitsverdichtung bei den Reinigungskräften führen. Wer seine Arbeit dennoch verantwortungsvoll ausüben möchte, macht notgedrungen unbezahlte Überstunden und landet somit unter dem Branchenmindestlohn.
Tariftreuegesetze und vor allem Ausschreibungen mit realistischen Anforderungen könnten hier Abhilfe schaffen.
"Es ist falsch an Sauberkeit und guter Reinigung zu sparen, das gilt für alle öffentlichen Aufträge, die an private Firmen vergeben werden", so Ulrike Laux, Mitglied des IG BAU-Bundesvorstandes. "Zumindest gibt es im Gebäudereiniger-Handwerk Tarifverträge und einen Branchenmindestlohn. Was passiert, wenn die Reinigungskräfte wieder eigenes Personal sind? Diese Frage ist berechtigt. Denn sie kommen in der Regel in eine Servicegesellschaft ohne Tarifverträge und zu gesetzlichem Mindestlohn und nicht, wie viele dachten, zurück in den öffentlichen Dienst. Gute Arbeitsbedingungen, abgesichert durch Tarifverträge müssen das Ziel sein."
Fazit: Bei sauberen Schulen oder anderen öffentlichen Einrichtungen ist es keine Frage, wo das Personal angestellt ist, sondern ob es zu fairen Bedingungen arbeitet.
Text: Christiane Nölle