Hitzeschutz auf der Arbeit: Das musst Du jetzt wissen!
Siesta mit Sinn – aber nicht immer
Eine verlängerte Mittagspause zur heißen Tageszeit ("Siesta") kann sinnvoll sein. Doch Vorsicht vor dem Mythos Mittagshitze: Der höchste Sonnenstand – und damit der höchste UV-Wert – tritt gegen 13:30 Uhr auf. Die höchsten Temperaturen des Tages hingegen entstehen später: zwischen 17 und 18 Uhr.
Der Grund: Straßen, Gebäude und Böden speichern Hitze und geben sie am späten Nachmittag wieder an die Umgebung ab. Der Arbeitsplatz im Freien wird dann schnell zur Sauna.
Clever planen: Schichtwechsel mit Schatten
Ein Rotationsprinzip kann helfen: Beschäftigte wechseln sich ab – zwischen Sonne und Schatten, Innen- und Außenbereich. So gibt es Erholungsphasen zwischen den Belastungen.
Diese einfache Maßnahme zeigt: Starre Arbeitsabläufe passen nicht mehr zu heißen Tagen. Kreativität ist gefragt – und Eure Erfahrung. Bringt Euch ein! Ihr kennt Euren Arbeitsplatz am besten. Nutzt die Unterstützung Eures Betriebsrats, der bei Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes mitbestimmt.
Wenn das nicht reicht: Persönliche Schutzausrüstung
Wenn technische und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen, müssen Arbeitgeber persönliche Schutzmittel bereitstellen. Dazu gehören:
- UV-beständige, luftdurchlässige Kleidung
- Kopfbedeckungen mit Nackenschutz
- UV-Schutzbrillen
- Sonnencreme mit Lichtschutzfaktor 50
Wichtig: Die Sonnencreme sollte alle zwei Stunden neu aufgetragen werden. Die Kosten dafür trägt der Arbeitgeber.
Aktuell kann er sich diese aber sparen: indem er das kostenlose Sonnenschutz-Paket der BG BAU bestellt! Es enthält:
- einen doppelwandigen Trinkbecher aus Edelstahl,
- wasserfeste Sonnenschutzcreme (LSF 50),
- eine UV-Index-Checkkarte
- und Informationsmaterial.
Es kann hier bestellt werden.
Trinken, trinken, trinken!
Bei Hitze verliert der Körper viel Flüssigkeit. Wer zu wenig trinkt, riskiert Kopfschmerzen, Konzentrationsverlust, Übelkeit oder sogar einen Hitzschlag. Deshalb gilt: Alle 15 bis 20 Minuten ein volles Glas Wasser – kühl, aber nicht eiskalt. Die Bereitstellung von Trinkwasser ist Pflicht der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers.
Was gilt bei Hitze in Innenräumen?
Auch drinnen gelten klare Regeln: Ab 26 °C Raumtemperatur sollen, ab 30 °C müssen geeignete Getränke bereitgestellt werden – das regelt die Arbeitsstättenverordnung. Bei dauerhaft hohen Temperaturen sind zusätzliche Maßnahmen wie Lüftung oder Schichtverlagerung gefragt.
Dieses Poster bietet Euch eine gute Übersicht über die wichtigsten Infos zum Thema Sonnenschutz.