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IG BAU kritisiert Investitionsabkommen zwischen der EU und China

Europa
(Foto: Guillaume Perigois / Unsplash)
02.02.2021
Internationales

Die EU-Kommission und China haben sich auf Grundsätze zu einem Investitionsabkommen geeinigt. Das Abkommen soll die Rahmenbedingungen für Investitionen zwischen der EU und China festlegen. Es enthält darüber hinaus Bestimmungen zu Migration von Beschäftigten und zur nachhaltigen Entwicklung. Die IG BAU bemängelt die Inhalte des Abkommens und fordert die Rücknahme des Verhandlungsergebnisses.

Die IG BAU kritisiert insbesondere, dass die chinesische Regierung grundlegende Menschen- und Arbeitsrechte nicht respektiert. Daran werden auch unverbindliche Formulierungen in einem Abkommen nichts ändern. So lässt die chinesische Regierung in Hongkong Gewerkschafter*innen verhaften, weil sie sich für ihre Freiheitsrechte einsetzen und missachtet Menschenrechte der uigurischen Bevölkerung. Zudem gibt es keine freien Gewerkschaften, das Streikrecht wird nicht garantiert und Zwangsarbeit ist verbreitet.

Die IG BAU kritisiert darüber hinaus Liberalisierungsverpflichtungen bei der Entsendung von Beschäftigten, die in dem Abkommen festgehalten sind. Für die IG BAU haben Migrationsbestimmungen nichts in Investitionsabkommen zu suchen. Die Entsendung von Personal aus China mit chinesischen Arbeitsverträgen in die EU wird dazu führen, dass die schlechten Arbeitsbedingungen aus China in die EU importiert werden. Erfahrungen mit chinesischen Baukonzernen zum Beispiel in Südosteuropa oder Afrika zeigen, dass entsandten chinesischen Beschäftigten am Arbeitsort übliche Tariflöhne und geltende Arbeitsrechte vorenthalten werden. Zudem ist es meist kaum möglich, Zugang zu den Beschäftigten zu erhalten, um sie über ihre Arbeitsrechte zu informieren. Die Formulierungen im Abkommen garantieren unternehmensintern transferierten keine Tariflöhne und auch nicht die vollständige Anwendung des am Arbeitsort geltenden Arbeits- und Sozialrecht.

Die IG BAU missbilligt zudem die intransparenten Verhandlungen. Die EU-Kommission hat Ende 2020 eine grundsätzliche Verständigung zu einem Abkommen kommuniziert. Bisher ist das Abkommen jedoch nur teilweise veröffentlicht , so dass überhaupt nicht klar ist, welche Bestimmungen im Einzelnen gelten sollen. Die Verhandlungen wurden ohne Einbeziehung der Gewerkschaften geführt. Das widerspricht den eigenen Beteuerungen der EU-Kommission, internationale Wirtschaftsabkommen transparent zu verhandeln.