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IG BAU sieht sich in ihrer Auffassung bestätigt: Kein Mindestlohn unter dem Mindestlohn
Frankfurt am Main – Zu dem jetzt bekannt gewordenen Prüfungsergebnis des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), dass eine Absenkung des Mindestlohns auf 80 Prozent für Saisonarbeiter*innen in der Landwirtschaft nicht zulässig ist, erklärt Christian Beck, Vorstandsmitglied der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt:
"Wir fühlen uns natürlich bestätigt in unserer Auffassung, dass es einen Mindestlohn unterhalb des Mindestlohns nicht geben kann und darf. Wichtig ist dabei vor allem, dass dies laut dem Prüfbericht sogar gegen das grundgesetzlich verankerte Diskriminierungsverbot verstößt. Ich wiederhole mich da gerne: Wir sprechen hier über einen Niedriglohnsektor. Beschäftigten etwas wegzunehmen, die ohnehin oftmals an der Armutsgrenze leben, kommt nicht in Frage.
Wer rechnen kann, ertappt den Deutschen Bauernverband, der die Absenkung vehement fordert, auch bei einem üblen Trick: 80 Prozent von 13,90 Euro, dies ist der Mindestlohn, der ab dem Januar 2026 bezahlt werden soll, sind 11,12 Euro. Im Jahr 2027 soll dann die unterstes Lohngrenze 14,60 Euro betragen, 80 Prozent davon sind 11,68 Euro. Beide Werte liegen weit unterhalb des jetzigen Mindestlohns von 12,82 Euro. Der Lohn für die schwere Erntearbeit soll also sogar drastisch gekürzt werden und das bei weiter steigenden Lebenshaltungskosten. Das ist, besser gesagt das war, gelinde gesagt eine Unverschämtheit.
Wir sehen bei den Betrieben im Obst- und Gemüsebau ein gemischtes Bild: ohne Frage stehen manche Betriebe unter Druck. Andere wirtschaften jedoch sehr profitabel. Als im Jahr 2015 der Mindestlohn allgemein eingeführt wurde, hatte man schon den Untergang der Deutschen Wirtschaft prophezeit. Meines Wissens ist das nicht eingetreten. In der Landwirtschaft ist in den letzten zehn Jahren der Selbstversorgungsgrad an Obst und Gemüse in Deutschland stabil geblieben. Viele Betriebe suchen händeringend nach Arbeitskräften, dazu ist ein fairer Lohn unerlässlich. Da sich auch die Einkommen der Fachkräfte in der Landwirtschaft oftmals an der unteren Lohngrenze orientieren, bekommen wir durcheinen höheren Mindestlohn auch eine bessere Bezahlung der Beschäftigten. Ein probates Mittel, um dem Fachkräftemangel zu begegnen.
Übrigens: Der Mindestlohn liegt in den Niederlanden bei 14,40 Euro. Auch dort wirtschaften die Betriebe profitabel und exportieren Obst nach Deutschland."
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