Spielsteine mit "g" und "p", das A in der Mitte fehlt.
(Foto: Brett Jordan / Unsplash)
24.01.2024
Frauen

Seit Juli 2017 gilt das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen. Ziel des Gesetzes war es, das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer für gleiche und gleichwertige Arbeit in der Praxis stärker durchzusetzen. Leider hat es sich als zahnloser Tiger erwiesen. Zu viele Hürden für Arbeitnehmer*innen sind darin verankert.

Ganz anders dagegen sieht es in Island aus. Das Land ist Vorreiter in Sachen Gleichstellung – auch beim Gehalt. Auch dort ist der Arbeitsmarkt durch Mangel an Arbeitskräften geprägt. Ein Grund für die breite Akzeptanz für das Gleiche-Lohn-Zertifizierungs-Gesetz von 2018 ist der bestehende Fachkräftemangel. Ein weiterer hängt damit zusammen, dass Gewerkschaft, Arbeit- und Gesetzgeber das Gesetz gemeinsam auf den Weg gebracht haben. Arbeitgeber*innen sagen, die Beschäftigten sind zufriedener, leisten mehr und verlassen seltener die Unternehmen, wodurch diese letztlich auch Geld sparen.  2020 hat Spanien ein Gesetz erlassen, das Unternehmen zwingt, Frauen und Männer bei gleicher Arbeit gleich zu bezahlen. Hier müssen Arbeitgeber*innen mit Sanktionen rechnen, wenn ohne objektive Begründung ungleiche Löhne für gleiche und gleichwertige Arbeit bezahlt werden. Deutschland ist noch immer auf dem viertletzten Platz in der Europäischen Union (EU), wenn es um die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen geht.  Jetzt hat die EU neue Vorschriften zur Durchsetzung der Lohntransparenz verabschiedet, die den Frauen in Deutschland zugutekommen, denn die EU-Vorschrift ist ein Tiger mit etwas mehr Biss. Das bestehende Gesetz in Deutschland muss nun weiterentwickelt werden.

Die Bundesregierung veröffentlichte im August dieses Jahres ihren "Zweiten Bericht zur Wirksamkeit des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern". Die Sozialpartner waren bereits im Vorfeld aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben, die dem Gesamtbericht beiliegt. Auch die Gewerkschaftsfrauen im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) haben ihre Arbeit geleistet, die Stellungnahme ist öffentlich nachzulesen.

Der DGB unterstreicht in seiner Stellungnahme die Defizite des Entgelttransparenzgesetzes in der Praxis: So wird der individuelle Auskunftsanspruch von den Beschäftigten nicht genutzt, wenn die Bearbeitung durch die Personalabteilungen erfolgt und damit die Anonymität der Anfragenden nicht gewahrt ist. Oft verweigern Arbeitgeber*innen die Auskunft mit Verweis auf eine unzureichende Anzahl an Vergleichspersonen.

Der DGB bekräftigt auch seine gewerkschaftlichen Kernforderungen zur Durchsetzung von Entgeltgleichheit auf betrieblicher Ebene wie die Verpflichtung von Unternehmen zur Überprüfung ihrer Entgeltpraxis, die Verankerung von weitergehenden Initiativ- und Mitbestimmungsrechten und die Einführung eines Verbandsklagerechts.

Text: Renate Wapenhensch

Die ausführliche Stellungnahme des DGB.
Der Text ist ursprünglich in der Dezember/Januar-Ausgabe des Grundstein erschienen.