JAV-Wahl 2026: Deine Stimme zählt
Ob auf dem Bau, im Forst, in der Landwirtschaft, in der Gebäudereinigung oder in der Baustoffindustrie: Überall, wo junge Menschen ausgebildet werden, braucht es jemanden, der ihre Interessen im Betrieb vertritt. Das ist die JAV. 2026 ist Wahljahr, denn die Amtszeit der bestehenden JAVen läuft aus. Jetzt entscheidest Du, wer die nächsten zwei Jahre lang Dein Sprachrohr ist.
Die JAV-Wahl 2026 in Kürze
- Wann? Der gesetzliche Wahlzeitraum reicht vom 1. Oktober bis zum 30. November 2026.
- Wer wählt? Jugendliche Beschäftigte unter 18 und alle, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, zum Beispiel Azubis und dual Studierende.
- Wer kann kandidieren? Alle Auszubildenden, auch Minderjährige, sowie alle anderen Beschäftigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Eine Mindestzugehörigkeit zum Betrieb ist nicht notwendig.
- Was ist im Betrieb für eine JAV-Wahl nötig? Mindestens fünf wahlberechtigte Beschäftigte und ein Betriebsrat.
- Wie lange dauert die Amtszeit? Zwei Jahre.
- Wo gibt es Hilfe? Im JAV-Portal und in Deinem IG BAU-Mitgliederbüro.
Warum jetzt Deine Beteiligung zählt
Digitalisierung, ein gesteigertes Bewusstsein für Nachhaltigkeit sowie der Fachkräftemangel verändern die Arbeit und die Ausbildung. Dabei geht es längst nicht nur um faire Arbeitszeiten und angemessene Bezahlung. Wenn sich die Bedingungen im Betrieb ändern, brauchen junge Beschäftigte eine starke Stimme am Tisch.
Die Wahlbeteiligung entscheidet mit darüber, wie viel diese Stimme wiegt. Sehen Arbeitgeber und Betriebsrat, dass viele Auszubildende hinter ihrer JAV stehen, nehmen sie deren Forderungen ernster. Jede Stimme zählt also doppelt: für die Menschen, die Du wählst, und für das Gewicht, das sie im Betrieb bekommen.
Was die JAV für Dich tut
Die JAV ist das Sprachrohr der Auszubildenden, dual Studierenden und jungen Beschäftigten in Deinem Betrieb. Sie kümmert sich zum Beispiel um:
- Ausbildungsqualität: Gemeinsam mit Ausbilder*innen, Betriebsrat und Gewerkschaft setzt sie sich für eine Ausbildung ein, die praxisnah und zukunftsfähig ist.
- Veränderungen im Betrieb: Bei neuen Arbeitsprozessen oder digitalen Umstellungen sorgt sie dafür, dass Azubis nicht übergangen werden.
- Deine Anliegen: Hast Du Probleme in der Ausbildung, ist die JAV Deine erste Ansprechstelle und hilft, Lösungen zu finden.
- Regeln und Gesetze: Sie achtet darauf, dass Vorschriften zum Schutz junger Beschäftigter eingehalten werden.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle jugendlichen Arbeitnehmer*innen, auch ohne Ausbildung, und alle zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Dieser Kreis wird weit gefasst. Dazu zählen unter anderem:
- Auszubildende und dual Studierende
- Anlernlinge, Volontär*innen und Umschüler*innen
- Teilnehmende an Berufsvorbereitung oder Einstiegsqualifizierung
- in der Regel auch Praktikant*innen
Auch wer gerade nicht im Betrieb ist, weil die Ausbildung zum Beispiel wegen Eltern- oder Pflegezeit ruht, darf wählen.
Wer darf kandidieren?
Kandidieren darf, wer Auszubildende*r ist, auch als Minderjährige*r, oder als Beschäftigte*r das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Du musst dafür nicht schon lange im Betrieb beschäftigt sein. Eine Wiederwahl ist möglich, was der Kontinuität der JAV-Arbeit guttut. Betriebsratsmitglieder können nicht kandidieren. Ausgenommen sind Ersatzmitglieder, die noch nicht in den Betriebsrat nachgerückt sind.
Besonders gefragt sind Menschen, die sich schon in der (Berufs-)Schule als Klassensprecher*in eingebracht haben, in der Gewerkschaftsjugend aktiv sind oder im Betrieb mit anpacken. Wer sich als JAV-Mitglied engagiert, hat nach der Ausbildung zudem einen besonderen Übernahmeanspruch nach § 78a BetrVG.
Die Amtszeit der bisherigen JAV endet spätestens am 30. November 2026, damit die neue JAV rechtzeitig starten kann. Wichtig: War eine JAV am 1. Oktober noch kein Jahr lang im Amt, bleibt sie bis 2028 bestehen. Die Wahl 2026 entfällt dann in Deinem Betrieb.
Hilfe von deiner Gewerkschaft
Du stehst nicht allein da. Die Jugendsekretär*innen der IG BAU unterstützen bei der Wahl und begleiten die neue JAV bei ihren ersten Schritten. Im JAV-Portal findest Du viele hilfreiche Materialien und Informationen.
Jetzt aktiv werden
Deine Ausbildung, Deine Zukunft: Geh wählen oder kandidiere selbst. Sprich mit Deinem Betriebsrat, Deiner JAV oder Deinem Mitgliederbüro. Noch kein Mitglied der IG BAU? Mit einer starken Gewerkschaft im Rücken bewegen wir gemeinsam mehr. Jetzt Mitglied werden!
Quellen: DGB-Jugend, SOLI:MAG 3/2026, "Die JAV braucht dich!" (04.09.2026); JAV-Portal der DGB-Jugend; DGB-Jugend bei Instagram; Betriebsverfassungsgesetz (§§ 61, 64, 71, 78a).


