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Innovative Tarifpolitik mit Weitsicht: Für ein Klima-Kurzarbeitergeld!

Dachdecker im Sommer
(Foto: Burst / pexels)
07.07.2025
Arbeit

Ist das Wetter schlecht, sodass nicht gearbeitet werden kann, greift auf dem Bau das Saison-Kurzarbeitergeld (früher: Schlechtwettergeld). Mit dieser Leistung der Bundesagentur für Arbeit können Baubetriebe ihre Entgeltausfälle in der Schlechtwetterzeit von Dezember bis März ausgleichen. Was aber ist im Sommer? Diese Frage hat die IG BAU im Jahre 2020 für das Dachdeckerhandwerk beantwortet.

Im Detail wurde das im "Tarifvertrag Beschäftigungssicherung" geregelte Ausfallgeld hier auf die Sommermonate ausgeweitet. Kann wegen Hitze auf den Dächern nicht mehr weitergearbeitet werden, erhalten Beschäftigte 75 Prozent des zum Zeitpunkt des Ausfalls gültigen Stundenlohns. Die Leistung wird von der Sozialkasse des Dachdeckerhandwerks (SOKA-DACH) an den Betrieb erstattet.

Das Beispiel zeigt: Dort, wo es existiert, kann das System der tariflich vereinbarten Sozialkassen einzelne Lösungen aus der Branche heraus entwickeln. Aber ohne Unterstützung vonseiten der Politik wird es nicht gehen, denn es braucht branchenübergreifende Lösungen für die "Outdoor-Berufe".

Für Bauarbeiter und andere vorwiegend im Freien Beschäftigte – etwa in der Land- und Forstwirtschaft, im Gartenbau oder in der Fassadenreinigung – kann starke Hitze zur großen Belastung werden.

Über einen längeren Zeitraum reichen viel trinken, längere Pausen, Sonnenschutzcreme und ähnliche Maßnahmen nicht mehr aus, so der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger: "Bei diesen Temperaturen ist Arbeiten draußen unter der sengenden Sonne und beispielsweise mit heißem Asphalt eine große Herausforderung. Deshalb fordern wir ein Klima-Kurzarbeitergeld, ähnlich wie wir schon ein Saison-Kurzarbeitergeld für den Winter haben."

Carsten Burckhardt, im IG BAU-Bundesvorstand für das Bauhauptgewerbe zuständig, führt aus: "Durch den menschengemachten Klimawandel haben wir mittlerweile im Sommer langanhaltende Hitzephasen, über das ganze Jahr verteilt Starkregen oder auch heftige Stürme, nicht nur im Herbst. Es ist unsere Pflicht, die Beschäftigten davor zu schützen."

 

Konkret fordern wir:

Bauarbeiter trinkt aus Wasserflasche
Bei Hitze das Allerwichtigste, aber allein nicht ausreichend: Viel trinken. / (Foto: Iman Taufik / pexels)
  • Sollte bei Temperaturen über 30 Grad dennoch weitergearbeitet werden, muss jede Stunde eine bezahlte Pause von 15 Minuten eingelegt werden.
  • Ferner müssen an einem heißen Tag ausreichend Getränke, Schutzkleidung und entsprechende Hautschutzpräparate zur Verfügung gestellt werden.
  • Diese neuen Vorkehrungen müssen für alle Frauen und Männer gelten, die draußen arbeiten müssen, nicht nur am Bau.
  • Damit die Neuregelungen auch wirklich eingehalten werden, müssen Inspektionen zur Kontrolle der Unfallverhütungsvorschriften und zur Verbesserung des Arbeitsschutzes durchgeführt werden.


Robert Feiger dazu abschließend: "Aktuell gehen wir gemeinsam mit den Bauarbeitgebern ins Gespräch mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, um hier eine Neuregelung zu erreichen. Sie muss so ausgestaltet werden, dass den Beschäftigten keine finanziellen Nachteile durch den Klimawandel entstehen."


Siehe dazu auch unsere Pressemitteilung aus dem letzten Jahr:
IG BAU fordert ganzjähriges Klima-Kurzarbeitergeld