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Mehr Einkommen und mehr Freizeit für die Beschäftigten in der Kalksandsteinindustrie
16.01.2020
Baustoffindustrie
- Für die Monate Oktober 2019 bis Januar 2020 erhalten alle Beschäftigten, die zum 1. Januar 2020 in einem Beschäftigungsverhältnis standen, einmalig, insgesamt 330 EURO (2,9 Prozent) mit der Februar-Abrechnung ausgezahlt. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlung anteilig entsprechend Ihrer Arbeitszeit.
- Mit Wirkung zum 1. Februar 2020 wird das Eckentgelt (E 6a = 100 Prozent) um 2,8 Prozent erhöht. Die übrigen Entgelte errechnen sich aus dem prozentualen Entgeltgitter gemäß § 3 des Entgelttarifvertrages vom 17. Januar 2018.
- Die Ausbildungsvergütungen werden um 70 EURO (das entspricht einer durchschnittlichen Erhöhung von 8 Prozent) erhöht:
1. Ausbildungsjahr 821 Euro
2. Ausbildungsjahr 890 Euro
3. Ausbildungsjahr 1029 Euro
4. Ausbildungsjahr 1121 Euro
- Die Tarifvertragsparteien vereinbaren die Einrichtung eines „technischen Arbeitskreises“ zum Entgeltrahmentarifvertrag, in dem auch perspektivisch das Thema „Geld oder Freizeit“ behandelt wird.
- Alle Arbeitnehmer*innen, die unter § 1 des Entgelttarifvertrages fallen, erhalten zum 1. April 2020 eine Zeitgutschrift von 7 Stunden in das Arbeitszeitkonto. Zeitanteilige Beschäftigte (auch Neueintritte nach dem 1. April 2020) erhalten diese Gutschrift anteilig Ihrer Arbeitszeit. Dieses tarifpolitische Novum ist ein Einstieg zu mehr Selbstbestimmung der Beschäftigten, also die Wahlmöglichkeit zwischen „Geld und Freizeit“ zuhaben.
- Der neue Entgelttarifvertrag ist erstmals zum 31. März 2021 kündbar. Die Gesamtlaufzeit beträgt 18 Monate.