Seitenpfad:

Mindestlohn: Klarer Einkommensvorteil zu Bürgergeld

Geldscheine
(Foto: Markus Spiske / Unsplash)
27.08.2025
Arbeit

Eine aktuelle Auswertung der Hans-Böckler-Stiftung widerlegt die gängige Behauptung, Bürgergeld bringe den Bezieher*innen nahezu genauso viel ein wie eine mit Mindestlohn bezahlte Tätigkeit und sei deshalb ein Anreiz für sie, aufs Arbeiten zu verzichten. Tatsächlich liegt der Einkommensvorteil mit Mindestlohn im Durchschnitt bei mehreren hundert Euro im Monat – je nach der familiären Konstellation. Die Auswertung liefert damit eine eindeutige Antwort auf die oft gestellte Frage: "Lohnt sich Arbeit in Deutschland noch?".

Wer Mindestlohn bezieht, ist finanziell klar besser aufgestellt als mit Bürgergeld. Der neuen Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zufolge liegt der Einkommensvorteil bei 557 Euro monatlich für eine alleinstehende Person, die Vollzeit mit Mindestlohn arbeitet.

Eine alleinerziehende Person mit einem Kind hat bei Vollzeitbeschäftigung mit Mindestlohn 749 Euro mehr zur Verfügung als bei Bürgergeldbezug, bei einem Paar mit zwei Kindern und einer oder einem in Vollzeit mit Mindestlohn Beschäftigten beträgt das Plus 660 Euro.

In Ostdeutschland (inklusive Berlin) ist der Lohnabstand etwas größer als im Westen: beträgt er dort bei einer alleinstehenden Person durchschnittlich 549 Euro, sind es im Osten durchschnittlich 570 Euro.

Die Studie zeigt auch, dass die Sozialleistungen beim Mindestlohnbezug greifen: Mit Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag werde verhindert, dass in Beschäftigung stehende Menschen überhaupt auf die Grundsicherung angewiesen seien. Die Hinzuverdienstregelungen im Sozialgesetzbuch II stellten zudem sicher, dass auch Bürgergeld beziehende Menschen bei Erwerbstätigkeit stets mehr Einkommen zur Verfügung haben als ohne eine Beschäftigung.

Eine Beispielrechnung des WSI veranschaulicht dies: Eine alleinstehende Person erhält als Mindestlohnempfänger*in, die 38,19 Stunden pro Woche arbeitet, einen Bruttomonatslohn von 2121,58 Euro. Nach Abzug von Einkommenssteuer und Sozialversicherungsbeiträgen verbleiben davon 1546 Euro. Zusammen mit 26 Euro Wohngeld, auf die im Beispielfall im Bundesdurchschnitt Anspruch besteht, ergibt sich für sie ein verfügbares Einkommen in Höhe von 1572 Euro.

Bezieht die Person Bürgergeld, stehen ihr 563 Euro Regelbedarf und bei gleicher Miete 451,73 Euro für die Unterkunft zu, also in Summe nur knapp 1015 Euro. Der Lohnabstand beträgt damit gut 557 Euro. Nach Abzug des Rundfunkbeitrags von 18,36 Euro bleibe eine Differenz von deutlich über 500 Euro, heißt es in einer Mitteilung zur Studie.

Laut der WSI-Forschenden besteht der geringste Abstand zwischen Mindestlohn und Bürgergeld dort, wo die Mietpreise besonders hoch sind – etwa in München oder Hamburg. Hier sehen die Forschenden die Politik in der Pflicht, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Die Studie kann hier heruntergeladen werden:
www.boeckler.de/data/p_wsi_pb_90_2025.pdf