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Neue Ausbildungsordnung für Gebäudereiniger*innen
Ob in Bürogebäuden, Industrieanlagen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern oder Alten- und Pflegeeinrichtungen – für die Reinigung und Desinfektion von Räumen und Anlagen braucht man Profis. Für diese umfassenden Reinigungsarbeiten werden Gebäudereiniger*innen ausgebildet. Auch spezielle Bereiche, wie beispielsweise Fassaden, werden mit entsprechenden Anlagen und unter hohen Sicherheitsmaßnahmen gereinigt.
Gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien sowie den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Auftrag der Bundesregierung jetzt die Berufsausbildung für Gebäudereiniger und Gebäudereinigerinnen modernisiert. Die neue Ausbildungsordnung tritt zum 1. August 2019 in Kraft.
Die Neuordnung des dreijährigen Ausbildungsberufes greift technische, wirtschaftliche und organisatorische Änderungen und Entwicklungen im Gebäudereinigerhandwerk auf. So werden zum Beispiel Aufmaße zur Berechnung von Flächen und Kosten mittlerweile mit digitalisierten Arbeitsmitteln erstellt. Ein weiterer Grund für die Modernisierung ist die Nachhaltigkeit: Gebäudereiniger und Gebäudereinigerinnen müssen sich mit alternativen Reinigungsverfahren auskennen und können somit einen Beitrag zur Verringerung von Umweltbelastungen leisten. Die neue Ausbildungsordnung wurde zudem kompetenzbasiert formuliert und entlang der berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozesse strukturiert.
Im Jahr 2018 schlossen 885 Jugendliche einen neuen Ausbildungsvertrag für den Beruf Gebäudereiniger/-in ab. Die Übernahmeaussichten für Auszubildende sind gut.
Weitere Informationen unter www.bibb.de/neue-berufe