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Neue Broschüre der BG BAU: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe
Die nachfolgend beschriebenen, besonderen Arbeitsschutzmaßnahmen verfolgen das Ziel, durch die Unterbrechung der Infektionsketten die Bevölkerung zu schützen, die Gesundheit von Beschäftigten zu sichern, die wirtschaftliche Aktivität wiederherzustellen und zugleich einen mittelfristig andauernden Zustand flacher Infektionskurven herzustellen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard veröffentlicht, an dem sich diese Handlungshilfe für das Baugewerbe orientiert.
Die Empfehlung des BMAS im Wortlaut kann hier abgerufen werden.
Zwei wichtige Grundsätze gelten:
- Unabhängig vom Betrieblichen Maßnahmenkonzept sollen in Zweifelsfällen, bei denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung gestellt und getragen werden.
- Personen mit Atemwegssymptomen (sofern nicht vom Arzt abgeklärte Erkältung oder Ähnliches) oder Fieber sollen sich generell nicht auf dem Betriebsgelände aufhalten. (Ausnahme: Beschäftigte in kritischen Infrastrukturen; siehe Empfehlungen des Robert Koch-Institut (RKI)). Bei Verdachtsfällen (zum Beispiel bei Fieber, siehe RKI-Empfehlung) sollen im Rahmen von "Infektions-Notfallplänen" Verfahren festgelegt werden, wie mit diesem umzugehen ist.
Die folgende Handlungshilfe richtet sich an den*die Arbeitgeber*in beziehungsweise an die von ihm*ihr mit der Umsetzung von Schutzmaßnahmen beauftragte Person. Sie fasst zeitlich befristete zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz von SARS-CoV-2 zusammen und listet in Anhängen wichtige weitere Fachinformationen und Umsetzungshilfen der BG BAU auf. Wenn auf Baustellen Beschäftigte mehrerer Gewerke gleichzeitig tätig werden, ist eine Abstimmung der Schutzmaßnahmen zwischen diesen bzw. mit Bauherrn, Bauleitung und Baustellenkoordinator vorzunehmen.