Baustoffe
30.03.2020
Baustoffindustrie

Die Bundesregierung hat im Eilverfahren die Regelungen für die Kurzarbeit verändert, um die Unternehmen und Beschäftigten, die direkt oder indirekt von den Folgen der Corona-Krise betroffen sind, zu unterstützen. Die Kurzarbeit entlastet Unternehmen schnell von Personalkosten, wenn Produktion oder Veranstaltungen vorübergehend ausgesetzt werden müssen.

Kurzarbeit ist ein hilfreiches Instrument für Krisen, es bedeutet aber einen massiven Einschnitt in die Vergütung der Beschäftigten. Deshalb prüft sehr gut, ob und wie Kurzarbeit umgesetzt wird.

Unsere neue Broschüre gibt Auskunft darüber, was Kurzarbeit für die Beschäftigten bedeutet, worauf zu achten ist und für welche Branchen und Bereiche der Baustoffindustrie tarifliche Regelungen bestehen.

Für die Muster-Betriebsvereinbarung zu Kurzarbeit im Baustoff wendet Euch bitte an [Bitte aktivieren Sie Javascript].