wohnhaus
(Foto: Samuel Bryngelsson / Unsplash)
10.06.2024
Bauhauptgewerbe

Nach über 25 Jahren gibt es ab dem 1. Januar 2025 einen neuen Manteltarifvertrag für die Immobilienwirtschaft. Hier werden viele grundsätzliche Arbeitsbedingungen, wie Arbeitszeit und Urlaub geregelt.

Die Neufassung beinhaltet neben einer Reihe von Anpassungen an die aktuelle Rechtslage und textlichen Überarbeiten eine Reihe von Verbesserungen für die Beschäftigten.

Dazu gehören besonders die neuen Regelungen zum Urlaubsgeld:

  • Das Urlaubsgeld wird künftig nicht mehr in einem Festbetrag geregelt. Stattdessen erhalten alle Beschäftigten, die nicht mehr in der Staffelung für Neueingestellte sind, ab dem 1. Juli 2024 ein Urlaubsgeld in Höhe von 60 Prozent einer Monatsvergütung.
  • Außerdem behalten alle Betriebsvereinbarungen, die sogar ein höheres Urlaubsgeld vorsehen, weiterhin ihre Gültigkeit.
  • Damit dürfen sich die Beschäftigten in der Immobilienwirtschaft somit schon im Juli über das höhere Urlaubsgeld freuen. Denn hier greift schon die Entgelterhöhung zum 1. Juli 2024 (+ 5 Prozent).

Das heißt: Das Urlaubsgeld ist in diesem Jahr höher als noch im vergangenen Jahr.
Über die weiteren Verbesserungen und Anpassungen, die ab Januar 2025 wirksam werden, unterrichten wir euch zeitnah.