Neuer Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk
Verhandelt wurde der Branchenmindestlohn vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) mit seinem Sozialpartner, der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). Das Ergebnis wurde nun fristgerecht von beiden Parteien angenommen. Die Allgemeinverbindlichkeit für den TV Mindestlohn wurde beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beantragt.
Die Mindestlöhne betragen
- für ungelernte Arbeitnehmer*innen -Mindestlohn 1 - 13,90 Euro ab dem 1. Januar 2024 sowie 14,35 Euro ab dem 1. Januar 2025.
Als ungelernt werden diejenigen bezeichnet, die überwiegend Hilfs- und Vorbereitungstätigkeiten ausführen. Dazu gehören das Anreichen von Materialien sowie das Ein- und Ausräumen sowie das Reinigen von Baustellen. - Für gelernte Arbeitnehmer*innen (Gesellen und Gesellinnen) - Mindestlohn 2 - 15,60 Euro ab dem 1. Januar 2024 sowie 16 Euro ab dem 1. Januar 2025.
Darunter fallen all diejenigen, die überwiegend fachlich qualifizierte Arbeiten des Dachdeckerhandwerks ausführen. Das bedeutet konkret: Sie können den Gesellenbrief im Dachdeckerhandwerk, Zimmerer- oder Klempnerhandwerk vorweisen oder einen Berufsabschluss, der diesem gleichgestellt ist.
Kommentar Carsten Burckhardt, Vorstandsmitglied der IG BAU
„Die Tarif- und Sozialpartner des Dachdeckerhandwerks übernehmen Verantwortung und gehen vorbildlich für fairen Wettbewerb und Sicherung der Einkommen einen gemeinsamen Schritt“, sagt Carsten Burckhardt, zuständiges Vorstandsmitglied der IG BAU für die Bauwirtschaft. „Die ab 1. Januar 2024 geltenden zwei Lohnuntergrenzen für Hilfs- und Facharbeiten schützen die Beschäftigten vor Lohndumping und sichern ihnen ein Mindesteinkommen. Zudem schützt dies die Betriebe, die ihren Fach- und Arbeitskräften den angemessenen Tariflohn zahlen, vor Billigkonkurrenz. Das ist auch heute, in Zeiten des hohen Fachkräftebedarfs, leider noch notwendig, da noch nicht alle Betriebe erkannt haben, dass eine Lösung des Problems nur mit guten tariflichen Arbeitsbedingungen und Bezahlungen zu erreichen ist.“
Kommentar ZVDH-Präsident Bollwerk
ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk zeigt sich insgesamt mit den Verhandlungen zufrieden. „Auch wenn wir zum Teil kontrovers diskutiert haben, waren wir uns doch einig, für unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Grundlage für ein auskömmliches Einkommen zu schaffen. Denn ohne die geballte Kraft des gesamten Dachdeckerhandwerks kann die Energiewende nicht gebaut werden. Und dass im Dachdeckerhandwerk wie überall ein Fachkräftemangel herrscht, ist auch kein Geheimwissen, daher sind gute Konditionen unabdingbar. Dennoch sollte im Blick behalten werden, dass wir von kleinen Handwerksbetrieben sprechen – im Schnitt mit 5,5 Mitarbeitenden – , die auch unter hohen Material- und Energiekosten leiden. Trotzdem bin ich froh, dass wir nun gemeinsam mit unserem Tarifpartner eine Lösung gefunden haben.“
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