©Bildungsstätte Steinbach
03.05.2016
Studierende
Die Novellierung der Ingenieurgesetze steht in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Sachsen an. Das Novellierungsvorhaben wurde von der Studierendengruppe der Jungen BAU bei ihrem Treffen vom 22. bis 24. April in Steinbach heftig diskutiert und stark kritisiert.
Geplante Änderungen sind unter anderem, dass die Prüfungsinhalte, die Prüfungsvorgaben und die Inhalte der Ingenieurstudiengänge nicht mehr durch die Akkreditierung Unabhängiger und durch die Universitäten vorgegeben werden, sondern durch die Ingenieurkammern auf Landesebene. Zusätzlich ist mit dem Bestehen der Prüfung noch nicht der Ingenieurtitel sicher, sondern auch dieser soll durch die Kammern bestätigt werden.

Die Problemlage ist klar: Statt Mobilität über Ländergrenzen hinweg zu fördern, wird diese nun schon über Bundesländergrenzen hinweg erschwert. Der Bologna-Prozess ist spätestens zu diesem Zeitpunkt ad absurdum geführt, die Gestaltungshoheit der Universitäten und Bundesländer eingeschränkt. Ebenfalls wird die freie Berufsausübung innerhalb Deutschlands erschwert, sollte die Anerkennung des Ingenieurtitels je Bundesland bei den ehemaligen Studierenden jedes Mal aufs Neue bewilligt werden müssen. Die Gestaltungsfreiheit der Hochschulen wird eingeschränkt.

Marc Schenuit, Student in Münster, bezieht klar Stellung: „Die bundesweite Anerkennung des Ingenieurtitels muss gewährleistet bleiben. Wir fordern die Unantastbarkeit der Hochschulautonomie und die Unabhängigkeit der Titelverleihung von Berufsverbänden. Eine Zwangsmitgliedschaft in der Kammer ist ebenfalls nicht tragbar!“ Frauke Gehrau, Studentin in Cottbus, fügt hinzu, dass diese gewünschte Evaluierung durch die Ingenieurkammern eine große Unsicherheit für die Studierenden bedeutet. „Es muss eine klare Regelung im Abschlusszeugnis mit Aussage zum Ingenieurtitel geben. Wir schließen uns der Empfehlung der Hochschulrektorenkonferenz vom 15. Oktober 2015 an, die Bildungshoheit weiterhin bei den Universitäten zu belassen. “