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Berliner Arbeitsgericht gibt Betriebsrat von Piepenbrock Dienstleistung Recht
Der Gebäudedienstleister hatte im April dieses Jahres die Betriebsrätin Danuta Pussak versetzt, obwohl der örtliche Betriebsrat seine Zustimmung verweigert hatte. Das Arbeitsgericht Berlin entschied nun für den Betriebsrat. Auch die Firma Piepenbrock hat sich an das Betriebsverfassungsgesetz zu halten und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates zu wahren.
Am Kammertermin unterstützten IG BAU, Betriebsratsmitglieder und Beschäftigte der Firma Piepenbrock den Anwalt des Betriebsrates Torsten Müller-Brabant.
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