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Parkinson als Berufskrankheit: Wenn nach dem Job die Schüttellähmung kommt

Handzittern wegen Parkinson
Parkinson durch chemische Pflanzenschutzmittel ist jetzt als Berufskrankheit anerkannt. (Foto: IG BAU / Tobias Seifert)
11.08.2026
Gesundheitsschutz

Die "Jobs im Grünen" stehen nicht immer nur für frische Luft. Wer auf den Feldern oder in Gewächshäusern arbeitet, den oder die kann es treffen: ein erhöhtes Risiko, Parkinson zu bekommen. Und zwar immer dann, wenn jemand über Jahre häufig mit Pflanzenschutzmitteln zu tun hatte. Seit 1. August 2026 ist das Parkinson-Syndrom durch Pestizide nun vollumfänglich als Berufskrankheit anerkannt.

Bereits seit der Veröffentlichung der wissenschaftlichen Begründung am 5. September 2023 konnte die Erkrankung unter bestimmten Voraussetzungen wie eine Berufskrankheit nach § 9 Abs. 2 SGB VII anerkannt werden.

Mit ihrer Aufnahme als Berufskrankheit Nr. 1322 in die Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) zum 1. August 2026 gilt nun für alle ab diesem Tag eingereichten Verdachtsmeldungen eine frühestmögliche Anerkennung zu diesem Tag.

Voraussetzungen

Betroffene müssen allerdings nachweisen, dass sie in ihrem Berufsleben mindestens 100 Tage mit chemischen Pflanzenschutzmitteln gearbeitet haben – also jeweils entweder mit Fungiziden (zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten), Insektiziden (zur Bekämpfung von Insekten) oder Herbiziden (zur Bekämpfung von Unkraut).

Dann bekommen Beschäftigte, die an Schüttellähmung erkrankt sind, Unterstützung von der gesetzlichen Unfallversicherung: Die Hilfe der Berufsgenossenschaft reicht von guter medizinischer Versorgung bis zu Geldleistungen. Das gilt neben Menschen, die in der Landwirtschaft gearbeitet haben, beispielsweise auch für Beschäftigte im Gartenbau und im Forst.

Versteckte Gefahren

Gefahren lauern allerdings auch in der Floristik. Und sogar auf dem Bau: Denn auch bei Sanierungsarbeiten wird mit Pestiziden gearbeitet. Gerade im Sanitärbereich kommen häufig Baustoffe mit Anti-Schimmelmitteln zum Einsatz. Und die enthalten oft Pestizide.

Die IG BAU appelliert an die niedergelassene Ärzteschaft, Parkinson-Betroffene gezielt anzusprechen, um abzuklären, ob es sich um eine Berufskrankheit handeln könnte. Beschäftigte, die in gefährdeten Branchen arbeiten, sollten sich bei Fragen an ihre jeweilige Berufsgenossenschaft wenden.

Beratung und Hilfe

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat extra eine "Parkinson-Hotline" geschaltet: 0561 785-10350. Außerdem gibt sie Hinweise auf ihrer Website: www.svlfg.de/fa-parkinson-durch-pflanzenschutzmittel

Hier findest Du Antworten auf häufige Fragen im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Parkinson als Berufskrankheit: www.svlfg.de/faq-parkinson