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SOKA-BAU: Nur noch bis 31. Dezember Antrag auf Entschädigung für 2022 stellen

Baukräne im Dämmerlicht.
(Foto: DenisDoukhan / Pixabay)
19.11.2024
Bauwirtschaft

"Entschädigung" ist im Bauhauptgewerbe die Auszahlung von Urlaub, wenn der*die Beschäftigte diesen nicht als Erholungsurlaub nehmen konnte. Voraussetzung dafür ist, dass die Urlaubstage verfallen sind – dies ist in der Regel nach zwei Jahren der Fall. SOKA-BAU zahlt dieses Geld an Euch aus.

Ein Antrag auf Entschädigung kann online im Kundenportal der SOKA-BAU ausgefüllt werden. Verfallener Urlaub kann ein Jahr lang entschädigt werden. Beispiel: Urlaubsansprüche aus 2022, die zum 31. Dezember 2023 verfallen sind, können bis zum 31. Dezember 2024 entschädigt werden.