Alle sechs Jahre werden die Selbstverwaltungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV), der Krankenkassen und Berufsgenossenschaften gewählt. Die Parlamente der Sozialversicherung vollziehen das Recht der Beitragszahlenden und Rentner*innen, die Geschicke ihrer sozialen Sicherung mitzubestimmen. Sie wählen die Vorstände, bestätigen und kontrollieren die Haushaltspläne, wählen die Widerspruchsausschüsse sowie die Versichertenberater*innen und Versichertenältesten.
Die Vertreterversammlungen sind je zur Hälfte mit Arbeitnehmer- und Arbeitgeberdelegierten besetzt. Neben den Gewerkschaften sind insbesondere bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und bei einigen Ersatzkassen auch andere Listen vertreten. Je mehr Selbstverwalter*innen der Gewerkschaften in die Gremien gewählt werden, umso besser können gewerkschaftliche Standpunkte bei den Sozialversicherungen durchgesetzt werden.
Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund mit gewerkschaftlichem Mandat ist Karl-Heinz Madlung. Seit über 30 Jahren berät er unsere Mitglieder in seinem Wahlkreis Zwickauer Land in Sachsen.
"Der Anfang war schwer, es war ein gewaltiger Lernprozess von der Pike an, viele Schulungen, gute und schlechten Erfahrungen und der Beratungsbedarf war fast nicht zu bewältigen", sagt Madlung. Die Beratungsstellen der Rentenversicherung waren in den 1990ern erst im Aufbau, umso mehr lastete die Verantwortung auf uns Ehrenamtliche. Millionen ehemalige DDR-Bürger mussten ihre Rentenkonten klären.
Das Selbstverwaltungsbüro der DRV Bund unterstützte uns durch Schulungen und mit Kontaktgesprächen sehr gut. Da es gerade zu den DDR-Renten immer wieder neue Rechtsprechungen gab, musste man auf dem Laufenden sein.
Als Gewerkschafter setzte ich mich besonders für die Angleichung der Ost- an die Westrenten, die Anerkennung von Sonder-, und Zusatzversorgungen, die Bewertung der Wehrpflicht, die Angleichung der Kindererziehungszeiten, den Abbau von Auffüllbeträgen und anderes ein. Vieles wurde erreicht.
Die Themen der heutigen Sprechstunden sind Strategien zum frühestmöglichen Rentenbeginn bei möglichst keinen oder niedrigen Abschlägen. Viele Mitglieder haben die abschlagsfreie Rente ab 63 in Anspruch genommen. Durch die attraktiven Hinzuverdienstgrenzen beziehungsweise deren Aufhebung ab 2023 haben viele die vorgezogene Altersrente und die Weiterarbeit gewählt. Dem Bundeskanzler gefällt das offenbar nicht. Seinem Bestreben, die Arbeitnehmer*innen zur Arbeit bis 67 zu bewegen, widerspricht aber oft die Gesetzgebung.
Wer eine Witwen- oder Witwerrente bezieht, muss die Einkommensgrenzen von 950,93 Euro (West) und 937,73 Euro (Ost) einhalten. Bei Überschreitung dieser Grenze wird die Witwenrente gekürzt. Das betrifft nicht nur Rentner*innen, sondern auch jüngere Arbeitnehmer*innen. Ich hatte jetzt Gebäudereinigerinnen in der Beratung, die dann überlegt haben, ihre Tätigkeit aufzugeben, weil sich die Arbeit nicht mehr lohnt. Dazu ist die Politik aufzufordern, das zu ändern, zumal ja Arbeitskräfte überall fehlen.
Laut Berechnungen der DRV können die Renten in diesem Jahr um 3,5 Prozent im Westen und 4,2 Prozent im Osten steigen. Die durch unsere Gewerkschaften erkämpften Lohnerhöhungen in 2022 wirken sich anschließend auf die Rentenhöhe im Folgejahr aus. Die Rentenanpassung ist also kein Geschenk der Regierung, wie uns manche Politiker*innen weismachen wollen.
Der Beitragssatz soll bis 2026 stabil bei 18,6 Prozent bleiben. 2027 soll er auf 19,3 Prozent steigen und dann bis 2030 auf 20,2 Prozent. Heil sagte den Medien zufolge, es sei entgegen vieler Prognosen gelungen, den Beitragssatz länger als erwartet stabil zu halten. Das sei gerade in der aktuellen Kostenkrise eine gute Nachricht, dass sich arbeitende Menschen darauf verlassen können, dass der Beitragssatz nicht steigt.
Deine*n zuständige*n Versichertenälteste*n beziehungsweise Versichertenberater*in findest Du unter: www.deutsche-rentenversicherung.de.
Text: Karl-Heinz Madlung, Mitglied des Bundesseniorenvorstandes und Vorsitzender des Bezirksseniorenvorstandes Süd-West-Sachsen