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Solidarität mit Gewerkschafter Danial Bamdadi: Jetzt Petition unterschreiben

Danial Bamdadi bei einer Rede
Trotz zivilgesellschaftlichen Engagements wird Danial Bamdadi die deutsche Staatsbürgerschaft verweigert. (Foto: IG Metall)
03.06.2026
E wie Ehrenamt

Danial Bamdadi darf nicht Deutscher werden. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart mit Verweis auf angeblich linksextreme Bestrebungen des Gewerkschafters begründet. Sein Kampf gegen rechts wird damit in sein Gegenteil verkehrt: Statt die Demokratie zu schützen, soll er sie dem Urteil nach abschaffen wollen.

Wer nach Deutschland kommt und Staatsbürger*in werden will, hat ein paar Hürden zu nehmen: Er oder sie muss hier seit mindestens fünf Jahren gelebt haben, ausreichend Deutsch sprechen, für den eigenen Lebensunterhalt sorgen und sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Bewerber*innen, die bürgerschaftlich engagiert sind, können sich sogar schon nach drei Jahren einbürgern lassen.

Legt man diese Maßstäbe zugrunde, hat Danial Bamdadi eine Menge auf der Haben-Seite: 2012 flüchtete der damals 15-Jährige mit seiner Familie vor dem iranischen Mullah-Regime nach Deutschland, machte hier Abitur und studierte. 2020 begann er beim "Verein zur Bewahrung der Demokratie" (VBD) der IG Metall zu arbeiten, der sich für ein demokratisches Miteinander und gegen rechten Einfluss in den Belegschaften engagiert.

Bamdadi steht für vieles

Seit Jahren stellt er sich auf Demonstrationen der AfD, Pegida oder der NPD in den Weg. Doch trotz oder gerade wegen seines zivilgesellschaftlichen Engagements hat das Verwaltungsgericht Stuttgart im März seine Klage auf Einbürgerung abgewiesen, nachdem das Ausländeramt Rems-Murr-Kreis seinen Staatsbürgerschaftsantrag abgelehnt hatte.

"Das Urteil ist für mich schockierend", sagt Bamdadi gegenüber dem Grundstein. Er habe, so die Argumentation des Verwaltungsgerichts, in der Vergangenheit linksextremistische Bestrebungen verfolgt und unterstütze auch gegenwärtig solche Bestrebungen noch.

Dünne Beweislage

Dabei stützte sich das Gericht überwiegend auf Vorwürfe des Bundesverfassungsschutzes. Darunter befindet sich eine Aufzählung von Großdemonstrationen, an denen Danial als Ordner, Organisator oder Redner mitwirkte. Vor Gericht wurde insbesondere sein Mitwirken an Demonstrationen zum Internationalen Frauentag am 8. März hinterfragt.

Bamdadi, der vor Gericht von der ehemaligen Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin vertreten wurde, weist die Einordnung zurück: "Mein Engagement beruht auf demokratischen Überzeugungen und nicht auf Gewalt", betont der Gewerkschafter. Politische Auseinandersetzungen sollten aus seiner Sicht durch Diskussion und Überzeugungsarbeit geführt werden – "das mache ich tagtäglich bei meiner Arbeit".

Zivilcourage unter Druck

Mittlerweile hat Bamdadi rund 60 Leumundbriefe vorgelegt, in denen Persönlichkeiten aus Politik, Gewerkschaften und Kultur seine demokratische Grundüberzeugung bestätigen. Der Fall wirft damit grundsätzliche Fragen auf: Welche Formen politischen und gewerkschaftlichen Engagements gelten als Ausdruck einer lebendigen Demokratie? Wann werden sie als Bedrohung interpretiert, und wer entscheidet darüber?

Fest steht: Dieser Fall ist kein Einzelfall, sondern steht exemplarisch für eine staatliche Praxis, die Zivilcourage gegen rechts zum Problem stilisiert, statt sie zu fördern.

Unterstütze die Petition "Danial gehört zu uns!"

Setze ein Zeichen für demokratisches Engagement und unterschreibe jetzt die Petition für Danial Bamdadi: change.org/danialeinervonuns

Falls Du kannst, unterstütze ihn außerdem durch eine Spende bei seinem Klageverfahren: gofundme.com/danialeinervonuns – es fehlen nur noch 130 Euro bis zum Spendenziel!

Weitere Informationen findest Du auf der Website: danialeinervonuns.de


Text: Christoph Mayer
Dieser Artikel erschien zuerst im Grundstein, Ausgabe 02/2026. Er wurde für diese Veröffentlichung durch weiterführende Links ergänzt.