Sozialkassen: Starke Leistungen für die Beschäftigten
Tarifliche Zusatzrente, Absicherung von Urlaubsansprüchen oder Ausbildungsförderung: All das sind keine selbstverständlichen staatlichen Leistungen, sondern exklusive Leistungen Eurer Sozialkassen, die auf Tarifverträgen beruhen.
Was ist eine Sozialkasse?
Die Sozialkassen sind gemeinsame Einrichtungen von Tarifvertragsparteien: also der IG BAU auf der einen Seite und des jeweils zuständigen Arbeitgeberverbands auf der anderen Seite. Dazu gehören Lohnausgleichskassen, Urlaubskassen und Zusatzversorgungskassen. Sie setzen die Regelungen aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen um und regeln insbesondere Zusatzrenten, Urlaubsansprüche und die Berufsbildung. Sozialkassen sind ein zentrales Element der tariflichen Sozialpolitik der IG BAU. Unter anderem sichert die IG BAU damit maßgeblich zusätzliche Rentenansprüche für weit mehr als eine Million Menschen!
Warum gibt es die Sozialkassen?
Die Leistungen der Sozialkassen sollen branchenspezifische Nachteile ausgleichen. Die meisten Beschäftigten unserer Branchen arbeiten körperlich sehr hart. Viele müssen deshalb ihre Berufstätigkeit vor Eintritt in das reguläre Rentenalter aufgeben. Auch ist die Arbeit häufig geprägt von Witterungsabhängigkeit, Winterarbeitslosigkeit und häufigem Arbeitsplatzwechsel. In Summe führt dies zu wesentlich geringeren Rentenansprüchen. Hier sorgen die tariflichen Zusatzrenten beziehungsweise Rentenbeihilfen für Ausgleich. Ausfallgeld hilft, Beschäftigungsverhältnisse während der Winterperiode zu sichern, und Sonderzahlungen tragen zu zusätzlichem Einkommen bei. Oder Beispiel Urlaub: Dank Sozialkasse kann man beispielsweise in der Baubranche Urlaubsansprüche von einem Arbeitgeber zum anderen mitnehmen oder komplett von einem ins nächste Jahr übertragen. Zudem werden ausbildende Betriebe durch die Sozialkassen gefördert. Das sichert Ausbildungsplätze und gute Ausbildungsvergütungen.
Was leisten die Sozialkassen?
Tarifrente, Rentenbeihilfe, tarifliche Zusatzrente, Altersvorsorgekonto, Absicherung von Arbeitszeitkonten, Sonderzahlungen, Ausfallgeld, Überbrückungsgeld, tarifliches Urlaubsgeld, Insolvenzsicherung, Ausbildungsförderung – die Leistungen der Sozialkassen sind vielfältig und spezifisch auf die Bedingungen der jeweiligen Branche ausgerichtet. Es gibt drei zentrale Bereiche:
- die überbetriebliche Zusatzrente,
- das Urlaubskassenverfahren,
- die Ausbildungsumlage.
In unseren kleinteilig aufgestellten Branchen sichern und kontrollieren die Sozialkassen flächendeckend unsere Tarifansprüche. In Branchen ohne SOKA ist es wesentlich schwerer, die Einhaltung der Tarifverträge sicherzustellen.
Welche Sozialkasse ist für meine Branche zuständig?
Die Sozialkassen begründen sich auf Tarifverträgen, die wir als IG BAU mit den jeweiligen Arbeitgeberverbänden abschließen. Die Landschaft der Sozialkassen unserer Branchen ist vielfältig:
Zuständig für das Baugewerbe (Ausnahmen: Für das Berliner Baugewerbe ist die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes zuständig und für das Urlaubsverfahren in Bayern die Urlaubskasse des Bayerischen Baugewerbes.) und das Betonsteingewerbe Nordwestdeutschland.
Zuständig und für das Urlaubsverfahren in Bayern.
Zuständig für das Bauhauptgewerbe in Berlin.
Zuständig für Land- und Forstwirtschaft.
Zuständig für das Maler- und Lackiererhandwerk.
Zuständig für das Dachdeckerhandwerk.
Zuständig für das Gerüstbauer-Handwerk.
Zuständig für Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk.
Zuständig für Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau.
Zuständig für Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau.
Zuständig für Steine- und Erden-Industrie, Betonsteinhandwerk und Ziegelindustrie in Bayern.
Wie werden die Sozialkassen finanziert?
Die Leistungen der Sozialkassen werden aus den Beiträgen finanziert, die die Arbeitgeber für jede*n Beschäftigte*n abführen müssen. Ein Betrieb ist dann berechtigt und verpflichtet, an den Sozialkassenverfahren teilzunehmen, wenn er arbeitszeitlich überwiegend oder ausschließlich Leistungen im Sinne der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge ausführt.
Was muss ich tun, um die Leistungen der Sozialkasse in Anspruch zu nehmen?
Grundsätzlich musst Du nicht aktiv werden, um Dir die Leistungen Deiner Sozialkasse zu sichern. Sie stehen Dir – dank Tarifvertrag – rechtlich zu. Dein*e Arbeitgeber*in meldet Dich bei der zuständigen Sozialkasse an. Du erhältst jährlich eine entsprechende Information Deiner Sozialkasse. Solltest Du Fragen zu den Leistungen Deiner Sozialkasse haben oder Zweifel, ob Dein Arbeitgeber Dich korrekt gemeldet hat, wende Dich an deine Sozialkasse oder an Dein IG BAU-Mitgliederbüro.
Und was leisten die Sozialkassen sonst noch?
Die Sozialkassen wirken auch auf fairere Arbeitsbedingungen in den Branchen hin. Sie prüfen, ob Mindestlöhne gezahlt werden und stellen sicher, dass Arbeitgeber*nnen aus dem Ausland sich an deutsche Mindestlöhne und Urlaubsregelungen halten. Sie bekämpfen in enger Abstimmung mit dem Zoll Schwarzarbeit, Scheinselbstständigkeit und illegale Leiharbeit. Dabei stehen unsere deutschen Sozialkassen nicht alleine. Ähnliche Einrichtungen gibt es auch in unseren europäischen Nachbarländern. Unsere Sozialkassen sind also in ein europäisches Sozialmodell eingebettet.
Autorin: Cordula Binder