Sozialwahl 2023
(Foto: IG BAU)
19.12.2022
E wie Ehrenamt

Am 31. Mai 2023 finden die Sozialwahlen statt. Millionen Versicherte sind aufgerufen, ihre "Versichertenparlamente" in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, der Unfallversicherung und der Rentenversicherung zu wählen.

Ob Krankheit, Arbeitsunfall, Arbeitslosigkeit oder der Eintritt in den wohlverdienten Ruhestand: Dass in diesen Lebenslagen die gesetzlichen Sozialversicherungen einspringen, ist für viele von uns selbstverständlich. Was weniger bekannt ist: Die Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Rentenversicherungen in Deutschland verwalten sich selbst. Ihre Verwaltungsräte beziehungsweise Vertreterversammlungen werden alle sechs Jahre neu gewählt.

Die Kandidat*innen der Versichertenseite werden von Gewerkschaften und anderen Arbeitnehmervereinigungen vorgeschlagen. Die gewählten Selbstverwalter*innen wirken bei Entscheidungen mit, die sich direkt auf die soziale Sicherheit der Versicherten, Rentner*innen und deren Familienangehörigen auswirken.

Warum Gewerkschaften wählen?

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und seine Mitgliedsgewerkschaften treten zur Sozialwahl 2023 an, um die Interessen aller Versicherten zu vertreten. Dafür setzen wir auf erfahrene und kompetente Kandidat*innen. Im Mittelpunkt stehen die gerechte Verteilung der Kosten, gute Beratung und Bürgernähe, Arbeitsschutz, umfassende Reha-Maßnahmen, bezahlbare Gesundheitsversorgung und sichere Altersrenten.

Auch die IG BAU wirkt in vielen Sozialversicherungsträgern mit und tritt bei den Berufsgenossenschaft BG BAU und BG RCI, bei der SVLFG sowie bei den Betriebskrankenkassen BKK-VBU und Salus BKK mit eigenen Listen an. Bei der IKK Classic und der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV-Bund) treten unsere Kolleg*innen auf Listen des DGB an. 

Unterstützt uns im Interesse aller Versicherten. Wenn Ihr zur Wahl aufgerufen seid: Wählt die Listen des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften!

Wann und wie wird gewählt?

Gewählt wird in der Regel per Brief. Die Wahlberechtigten erhalten ihre Wahlunterlagen per Post zwischen dem 11. April und dem 11. Mai zugestellt. Sie können sofort wählen, wenn sie ihre Unterlagen erhalten haben. Die Frist endet mit dem 31. Mai 2023. An diesem Tag müssen die Wahlunterlagen den Versicherungsträgern vorliegen. Es gilt dabei der Tag des Posteingangs, nicht der des Poststempels. Bei einigen Krankenkassen wird 2023 auch eine Abstimmung per Online-Wahl möglich sein. Alle Träger, bei denen Urwahlen stattfinden und die neben Briefwahlen auch Online-Wahlen anbieten, informieren ihre Versicherten darüber.