Junger Mann arbeitet in Werkstatt.
(Foto: Jeswin Thomas / Unsplash)
25.09.2025
Leistungen

Stirbt ein Angehöriger, ist das Leid der Hinterbliebenen meist groß. Besonders dann, wenn zu der Trauer auch noch finanzielle Sorgen kommen. Angehörige von IG BAU-Mitgliedern können sich in diesem Fall auf die Unterstützung der Stiftung Berufshilfe verlassen.

Durch einen Arbeitsunfall am Bau sind 78 Menschen im vergangenen Jahr ums Leben gekommen. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) listet 99 tödliche Unfälle auf. Hinzu kommen Sterbefälle aufgrund von Krankheit oder beispielsweise einem Freizeitunfall.

Neben dem Schmerz über den Verlust eines geliebten Menschen, haben die Angehörigen zusätzlich mit vielen anderen Folgen zu kämpfen.

Stirbt ein berufstätiger Elternteil bedeutet das immer auch finanzielle Einbußen, die oft die Lebens- und Berufschancen der Kinder beeinträchtigen. Mit der Stiftung Berufshilfe stellt die IG BAU sicher, dass Kinder verstorbener Mitglieder ihre Ausbildung fortsetzen können unerheblich ob Schule, Studium, Berufsausbildung oder Fortbildungsmaßnahme.

Aus der Taufe gehoben wurde die Stiftung Berufshilfe am 21. März 1963 mit einem Festakt in der Frankfurter Paulskirche. Ausgestattet mit 15 Millionen D-Mark aus der Urlaubskasse lautete der Stiftungszweck "die Berufsausbildung von Waisen zu fördern, deren Väter in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Baugewerbe verunglückt sind und die Mitglieder der Gewerkschaft waren".

Nachdem der Blick zunächst ausschließlich auf die Familien tödlich verunglückter Bauarbeiter gerichtet war, können heute auch Angehörige von IG BAU-Mitgliedern profitieren, die an einer Krankheit oder an einem Freizeitunfall gestorben sind.

Im vergangenen Jahr hat die Stiftung 115 Anträge bewilligt und hierfür 170 625 Euro an Ausbildungsbeihilfen und Stipendien zur Verfügung gestellt. Seit dem Gründungsjahr 1963 bis Ende 2024 wurden an insgesamt 16 217 Waisen und Halbwaisen über 25,7 Millionen Euro aus Mitteln der Stiftung Berufshilfe ausgezahlt. Dabei handelt es sich um Zuschüsse, keine Darlehen.

Anträge für die Förderung bedürftiger Waisen sind bei dem IG BAU-Bezirksverband einzureichen, von dem das verstorbene Mitglied zuletzt betreut wurde.

Text: Willi Dzielak/Christiane Nölle
Der Artikel ist erstmals in der Grundstein-Ausgabe September 2025 erschienen.