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Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit: Zeit, die Lohnlücke zu überwinden!
Die Gründe sind vielfältig: Frauen arbeiten häufiger in Branchen und Berufen, die schlechter bezahlt werden. Sie kommen seltener in Führungspositionen. Und sie reduzieren öfter ihre Arbeitszeit, weil sie sich um Kinder oder pflegebedürftige Angehörige kümmern. Doch selbst, wenn all das berücksichtigt wird, selbst bei gleicher Qualifikation, gleicher Leistung und oft sogar im gleichen Job verdienen Frauen durchschnittlich immer noch sechs Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen.
Tarifverträge: Dein Schutz vor Benachteiligung
Ungleiche Bezahlung ist unfair – und sie bremst Karrieren und Lebenspläne. Tarifverträge sorgen mit ihren klaren Regeln dagegen für Ausgleich: durch transparente Entgeltsysteme, nachvollziehbare Eingruppierungen, regelmäßige Anpassungen.
Eine Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts für die IG Metall hat gezeigt, dass in tarifgebundenen Betrieben die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern deutlich kleiner ausfällt als in Betrieben ohne Tarifbindung. In den Tarifverträgen der IG BAU gilt das Prinzip: Gleicher Lohn für gleiche Tätigkeit. Eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts ist damit von vornherein ausgeschlossen. Einstellungsprozess und Eingruppierung werden von Betriebsräten überwacht.
Gemeinsam für Entgeltgerechtigkeit
Die IG BAU kämpft für Entgeltgerechtigkeit – in Tarifverhandlungen, im Betrieb und in der politischen Debatte. Denn gleiche Arbeit verdient gleiches Geld. Punkt.
Wenn Du das Gefühl hast, dass Du für Deine Arbeit nicht angemessen bezahlt wirst, oder wenn Du Dich aufgrund Deines Geschlechts benachteiligt fühlst: Melde Dich bei Deinen Kolleg*innen von der IG BAU vor Ort. Sie beraten Dich und unterstützen Dich dabei, Deine Rechte durchzusetzen.
Um wirkliche Fortschritte zu erzielen, muss aber auch die Politik ran. Neben der dringend notwendigen Ausweitung der Tarifbindung steht sie vor einer weiteren wichtigen Aufgabe: Bis spätestens 7. Juni 2026 muss die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Sie sieht nicht zuletzt vor, dass Betroffene Entschädigung verlangen können, wenn Arbeitgebende ihre Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Grundsatz des gleichen Entgelts nicht einhalten. Eine Kommission erarbeitet bereits konkrete Umsetzungsvorschläge. Danach folgt das Gesetzgebungsverfahren.
Es wird Zeit, dass die Ungerechtigkeit endlich ein Ende hat – und die Lohnlücke geschlossen wird!


