Dienstleistungen
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© Kurt Michel, Ruth Rudolph, Rainer Sturm, Rudolf Ortner Annamartha / pixelio.de

24.03.2021
Dienstleistungen

Die IG Bauen-Agrar-Umwelt und der Unternehmerverband Industrieservice +   Dienstleistungen e. V. (UIS) haben das Verhandlungsergebnis vom 11. März 2021 zu den Entgelttabellen UIS-Fläche, UIS-Zeitarbeit und UIS-Zeitarbeit Absenkung Ost innerhalb der Erklärungsfrist angenommen.

Die Tarifverhandlungen gestalteten sich äußerst schwierig. Die Diskussion um rückläufige Umsatzzahlen, eine ungewisse wirtschaftliche Entwicklung in Zeiten der Corona-Pandemie und daraus resultierenden wirtschaftlichen Folgen, prägten die  Verhandlungen.

Das Gesamt-Tarifergebnis ist wie folgt:

Zum 1. April 2021 steigen die Entgelte und Ausbildungsvergütungen der Entgelttabelle zum Entgelt-Rahmentarifvertrag für die Mitglieder in den Betrieben, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags zwischen IG BAU und UIS fallen, folgendermaßen:

  • ab 1. April 2021 linear um 2,4 Prozent - in der Entgeltgruppe 6 (100 Prozent) beträgt das neue Entgelt 17,82 Euro pro Stunde,
  • für die Monate Januar bis März 2021 erfolgt eine Einmalzahlung von 300 Euro brutto (Teilzeitbeschäftigte anteilig, Auszubildende 150 Euro).

Die Entgelttabelle Zeitarbeit, die auf Basis des Zeitarbeitstarifvertrages in Mitgliedsbetrieben und -betriebsabteilungen des UIS angewandt wird, ändert sich wie folgt:

  • die Erhöhung der Entgelttabelle Zeitarbeit erfolgt ab 1. April 2021 auf Grundlage der Erhöhung der Entgeltgruppe 6 (100 Prozent) auf den neuen Entgelteckwert von 16 Euro. Dies entspricht einer Erhöhung von fast 5 Prozent. Die höhere Steigerung war uns wichtig, damit die beiden Entgelttabellen nicht weiter auseinandergehen.
  • Für die Monate Januar bis März 2021 erfolgt ebenfalls eine Einmalzahlung von 300 Euro brutto (Teilzeitbeschäftigte anteilig, Auszubildende 150 Euro).

Die Laufzeit beider Entgelttabellen beträgt 12 Monate, mit erstmaliger Kündigungsmöglichkeit zum 31. Dezember 2021.

Zur Zeitarbeit-Absenkungstabelle Ost konnten wir vereinbaren, dass sie ersatzlos entfällt. Somit können keine Arbeitnehmer*innen zu niedrigeren Entgelten beschäftigt werden.