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Unterstützung im Arbeitskampf und bei Maßregelung
10.01.2019
Leistungen
Kommt es trotz langer Verhandlungen und Schlichtung zu keiner Einigung, haben die Arbeitnehmer*innen (mit Ausnahme der Beamt*innen) nur ein Mittel, um ihre Interessen oder wenigstens einen Kompromiss durchzusetzen: den Streik. Die Arbeitnehmer*innen legen gemeinsam die Arbeit nieder, um Druck auf die Unternehmen auszuüben. Während dieser Zeit bekommen sie weder Lohn noch Gehalt. Mitglieder der IG BAU sind jedoch bei einem von ihrer Gewerkschaft ausgerufenen Streik vor Einkommenslosigkeit geschützt. Die IG BAU zahlt ihnen Streikgeld, das den Unterhalt des Mitglieds und seiner Familie sicherstellt. Wenn Mitglieder aufgrund ihrer gewerkschaftlichen Tätigkeit gemaßregelt werden, erhalten sie von uns eine Beihilfe