Urlaub und Beruf: Alles, was Du wissen musst
Anspruch auf Urlaub
Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) hast Du bei einer Sechstagewoche einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub pro Kalenderjahr. In der Praxis gilt aber meist eine Fünftagewoche, was 20 freie Arbeitstage bedeutet – umgerechnet also jeweils vier Wochen Urlaub. Der Gesetzgeber schreibt auch vor, dass der Arbeitgeber mindestens zwei Wochen Urlaub am Stück gewähren muss. Viele Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge gewähren zudem mehr Urlaub, häufig bis zu 30 Arbeitstage pro Jahr.
Urlaub beantragen: Wann und wie?
Gesetzlich gibt es keine feste Frist für Deinen Urlaubsantrag. Sinnvoll ist aber eine rechtzeitige Anmeldung, um Planungssicherheit zu schaffen. Dein Arbeitgeber muss den Urlaub genehmigen – er kann ihn ablehnen bei dringenden betriebsbedingten Gründen oder vorrangigen sozialen Interessen anderer Mitarbeitender (etwa Familien mit schulpflichtigen Kindern).
Was passiert, wenn Du im Urlaub krank wirst?
Wenn Du im Urlaub krank wirst und das ärztlich attestierst, werden die Krankheitstage nicht als Urlaubstage angerechnet und Du erhältst diese Tage zurück.
Resturlaub und Übertrag ins nächste Jahr
Urlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Eine Übertragung ins Folgejahr ist nur möglich, wenn dringende betriebliche oder persönliche Gründe vorliegen. Übertragener Urlaub muss bis spätestens zum 31. März des Folgejahres genommen werden, sonst verfällt er – sofern Dich Dein Arbeitgeber rechtzeitig über den drohenden Verfall informiert und aufgefordert hat, ihn zu nehmen.
Urlaub im ersten Halbjahr des neuen Jobs
Den vollen Urlaubsanspruch erhältst Du erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Vorher hast Du einen anteiligen Urlaubsanspruch, der für jeden vollen Monat Beschäftigung entsteht. Den anteiligen Urlaubsanspruch (1/12 pro Monat) kannst Du sofort nutzen.
Erreichbarkeit im Urlaub: Was erlaubt ist
Urlaub dient Deiner Erholung – deshalb muss Dich Dein Arbeitgeber nicht im Urlaub erreichen können. Auch wenn Du ein Diensthandy hast: Telefonate oder Mails musst Du nicht beantworten. Nur in wirklich dringenden Notfällen darf Dich Dein Arbeitgeber kontaktieren. Aber selbst dann gilt die Zeit als Arbeitszeit und muss vergütet werden.
Kann genehmigter Urlaub zurückgenommen werden?
Nein. Wenn Dein Urlaub einmal genehmigt wurde, kann er nicht einseitig vom Arbeitgeber zurückgezogen werden. Änderungen sind nur möglich im Einvernehmen zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber.
Rückruf aus dem Urlaub
Wenn Du den Urlaub bereits angetreten hast, hat Dein Arbeitgeber grundsätzlich kein Recht darauf, Dich aus dem Urlaub zurückzuholen – selbst dann nicht, wenn es aus seiner Sicht zwingende oder dringende betriebliche Gründe dafür gibt. Beschäftigte sind deshalb auch nicht verpflichtet, ihre Urlaubsadresse zu hinterlassen. Wenn sich ein*e Arbeitnehmer*in entscheidet, einem so genannten Rückruf zu folgen und den Urlaub vorzeitig zu beenden, geschieht das freiwillig und im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber. Dieser muss darüber hinaus alle Kosten, die dadurch entstehen, übernehmen.
Berechnung bei Teilzeit oder Wechsel
Wenn Du in Teilzeit wechselst oder weniger Wochenarbeitstage hast, musst Du Deine Urlaubstage anteilig berechnen. Trotzdem steht Dir weiterhin eine Urlaubszeit von vier Wochen pro Jahr zu. Wechselt Dein Wochenarbeitszeitmodell innerhalb des Urlaubsjahres, wird der Urlaub für Vollzeit- und Teilzeitphase gesondert berechnet.
Weitere wichtige Infos rund um den Urlaub
Urlaubsgeld: In vielen Tarifverträgen ist zusätzliches Urlaubsgeld festgeschrieben – Tarifbeschäftigte erhalten deutlich häufiger Urlaubsgeld als Beschäftigte ohne Tarifbindung.
Quarantäne und Urlaub: Wenn Du Dich im Urlaub in Quarantäne begeben musst, hast Du keinen Anspruch auf Rückerstattung der entsprechenden Urlaubstage. Das Risiko trägt der*die Beschäftigte.
Mindestlohn: Während des gesetzlichen Urlaubs haben Beschäftigte Anspruch auf ihren vollen Lohn – das gilt auch, wenn der Mindestlohn gezahlt wird. Dieser darf auch an freien Tagen wie Urlaub oder Feiertagen nicht unterschritten werden.
Warum sind Tarifverträge so wichtig?
Tarifverträge sichern deutlich bessere Urlaubsbedingungen als das gesetzlich festgeschriebene Minimum: mehr Urlaubstage, Urlaubsgeld und zusätzliche soziale Rechte. Sie werden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt – Deine Mitgliedschaft bei der IG BAU hilft mit, unsere Stärke weiter auszubauen und damit auch Deine eigene Position weiter zu verbessern.
Unsere Empfehlung:
Informiere Dich frühzeitig über Deinen vertraglich oder tariflich festgelegten Urlaubsanspruch, reiche Urlaubsanträge rechtzeitig ein und nutze Deinen gewerkschaftlichen Rückhalt. Deine IG BAU vor Ort und die DGB Rechtsschutz GmbH stehen dir im Streitfall mit Rat und Unterstützung zur Seite.
Weitere Informationen findest Du auf der Ratgeber-Seite des DGB:
www.dgb.de/service/ratgeber/urlaub