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Urlaubsanspruch: Noch bis 31. Dezember Antrag auf Entschädigung für 2023 stellen

Baukräne im Dämmerlicht.
(Foto: DenisDoukhan / Pixabay)
26.11.2025
Bauwirtschaft

"Entschädigung" ist im Bauhauptgewerbe die Auszahlung von Urlaub, wenn der*die Beschäftigte diesen nicht als Erholungsurlaub nehmen konnte. Voraussetzung dafür ist, dass die Urlaubstage verfallen sind – dies ist in der Regel nach zwei Jahren der Fall. SOKA-BAU und die Gemeinnützige Urlaubskasse des Bayerischen Baugewerbes zahlen dieses Geld an Euch aus.

Ein Antrag auf Entschädigung kann online im Kundenportal der SOKA-BAU ausgefüllt werden. Gewerbliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Bayern wenden sich bitte an die Gemeinnützige Urlaubskasse des Bayerischen Baugewerbes. Dort können sie den Antrag online oder in Papierform stellen.

Verfallener Urlaub kann ein Jahr lang entschädigt werden. Beispiel: Urlaubsansprüche aus 2023, die zum 31. Dezember 2024 verfallen sind, können bis zum 31. Dezember 2025 entschädigt werden.