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Urlaubsanspruch: Noch bis 31. Dezember Antrag auf Entschädigung für 2023 stellen

Baukräne im Dämmerlicht.
(Foto: DenisDoukhan / Pixabay)
26.11.2025
Bauwirtschaft

"Entschädigung" ist im Bauhauptgewerbe die Auszahlung von Urlaub, wenn der*die Beschäftigte diesen nicht als Erholungsurlaub nehmen konnte. Voraussetzung dafür ist, dass die Urlaubstage verfallen sind – dies ist in der Regel nach zwei Jahren der Fall. SOKA-BAU und die Gemeinnützige Urlaubskasse des Bayerischen Baugewerbes zahlen dieses Geld an Euch aus.

Verfallener Urlaub kann ein Jahr lang entschädigt werden. Beispiel: Urlaubsansprüche aus 2023, die zum 31. Dezember 2024 verfallen sind, können bis zum 31. Dezember 2025 entschädigt werden.