Mindestlohn Video
(Bild: IG BAU)
03.03.2022
Bauhauptgewerbe

Über den neuen Branchenmindestlohn im Bauhauptgewerbe haben wir am 28. Februar mit den Arbeitgebern verhandelt. Aufgrund deren Haltung – ein Angebot für den Mindestlohn I wollten sie erst vorlegen, wenn wir bereit gewesen wären, den Mindestlohn II (für Facharbeiter*innen) aufzugeben – haben wir die Verhandlungen für gescheitert erklärt. Eine ausführliche Meldung findet Ihr hier.

Unser Rat: Wenn Du nach einer dreijährigen Ausbildung als Spezialfacharbeiter*in weniger als 21,58 Euro (West) beziehungsweise 20,63 (Ost) verdienst, empfehlen wir, den Betrieb zu wechseln!

Einen Lohn-Check bekommt Ihr bei uns. Nimm Kontakt zur IG BAU vor Ort auf oder nutzte unsere Info-Hotline: 069/95737-584!

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Hintergründe zu den Mindestlöhnen auf dem Bau erfahrt Ihr aus dieser Broschüre.