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Wahlaufruf zur Sozialwahl 2017
18.04.2017
Sozialwahl
Die Sozialwahlen bilden das Kernstück der Demokratie in der Sozialversicherung. Diejenigen, die die Sozialversicherungen finanzieren und gleichzeitig auf ihre Leistungen angewiesen sind, sollen in die Verwaltungs- und Entscheidungsprozesse einbezogen werden.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und seine Mitgliedsgewerkschaften treten zur Sozialwahl 2017 an, um die Interessen aller Versicherten zu vertreten. Dafür setzen wir auf erfahrene Kandidatinnen und Kandidaten. Im Mittelpunkt stehen die gerechte Verteilung der Kosten, gute Beratung und Bürgernähe, Arbeitsschutz, umfassende Reha-Maßnahmen, bezahlbare Gesundheitsversorgung und sichere Altersrenten.
Soziale Selbstverwaltung ist ein Teil sozialpolitischer Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der DGB nimmt die Herausforderungen der Zukunft an. Wir wollen die soziale Sicherung gestalten, auch und gerade in der Selbstverwaltung. Denn nur, wenn wir etwas dafür tun, hat der Sozialstaat Zukunft.
Unterstützen Sie uns dabei im Interesse aller Versicherten: Wählen Sie die Listen des Deutschen Gewerkschaftsbundes.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und seine Mitgliedsgewerkschaften treten zur Sozialwahl 2017 an, um die Interessen aller Versicherten zu vertreten. Dafür setzen wir auf erfahrene Kandidatinnen und Kandidaten. Im Mittelpunkt stehen die gerechte Verteilung der Kosten, gute Beratung und Bürgernähe, Arbeitsschutz, umfassende Reha-Maßnahmen, bezahlbare Gesundheitsversorgung und sichere Altersrenten.
Soziale Selbstverwaltung ist ein Teil sozialpolitischer Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der DGB nimmt die Herausforderungen der Zukunft an. Wir wollen die soziale Sicherung gestalten, auch und gerade in der Selbstverwaltung. Denn nur, wenn wir etwas dafür tun, hat der Sozialstaat Zukunft.
Unterstützen Sie uns dabei im Interesse aller Versicherten: Wählen Sie die Listen des Deutschen Gewerkschaftsbundes.
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Wann wird gewählt?
Die Wähler erhalten ihre Wahlunterlagen per Post vom 25. April bis 11. Mai zugestellt. Sie können sofort wählen, wenn sie ihre Unterlagen erhalten haben. Die Frist endet mit dem 31. Mai 2017. An diesem Tag müssen die Wahlunterlagen den Versicherungsträgern vorliegen. Es gilt dabei der Tag des Posteingangs, nicht der Tag des Poststempels.
Für Mitglieder der BARMER findet ein späterer Wahltermin statt. Ihnen werden Anfang September 2017 die Wahlunterlagen zugestellt.
Für Mitglieder der BARMER findet ein späterer Wahltermin statt. Ihnen werden Anfang September 2017 die Wahlunterlagen zugestellt.