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Rainer Sturm  / pixelio.de

11.03.2024
Bauwirtschaft

Seit Anfang Oktober ist das Gerüstbauer-Handwerk in der Fläche quasi „tariflos“. Ende September lief der alte Tarifvertrag aus, ein neuer scheiterte an den inakzeptablen Angeboten der Arbeitgeber.

Fünf Verhandlungsgespräche wurden geführt – vergebens. Das, was die Arbeitgeberseite angeboten hat, war ein Hohn: Lohnsteigerungen von fünf Prozent und weitere drei Prozent für eine Laufzeit von 24 Monaten, über Inflationsausgleichsprämien wollten sie erst gar nicht sprechen. „Das gleicht die vergangene, gegenwertige und zukünftige Inflation bei Weitem nicht aus. Im Klartext bedeutet das: Die Arbeitgeber verlangen, Reallohnverluste in Tarifverträge festzuschreiben“, bringt es das zuständige IG BAU-Bundesvorstandsmitglied Carsten Burckhardt auf den Punkt. „Das machen wir natürlich nicht mit und fordern gemeinsam mit unseren gut organisierten Betrieben, die Arbeitgeber zu Haustarifvertragsverhandlungen auf.“

Bei den größten Unternehmen im Gerüstbauer-Handwerk (XERVON und Bilfinger arnholdt) wurden bereits erfolgreich Haustarifverträge abgeschlossen. Weitere Haustarifverhandlungen sind in der Vorbereitung. „Der betriebliche Druck der gut gewerkschaftlich organisierten rund 3000 Kolleg*innen in beiden Unternehmen hat dazu geführt, dass man auf Augenhöhe Tarifverhandlungen führen konnte.“

Die Beschäftigten bei Xervon erhalten ab 1. Februar einen Ecklohn von 21,08 Euro pro Stunde, ab 1. Februar liegt er bei 21,76 Euro (insgesamt 8,6 Prozent auf 24 Monate). Dazu kommen noch insgesamt 2000 Euro Inflationsausgleichsprämie (IAP).

Bei Bilfinger arnholdt beträgt der Ecklohn seit 1. Januar 19,07 Euro pro Stunde, ab 1. Januar sind es 19,74 Euro. (insgesamt 10 Prozent auf 24 Monate) Obendrauf gibt es hier auch eine Inflationsausgleichsprämie – und zwar insgesamt 1500 Euro.

Zum Vergleich: Der Ecklohn in der Fläche beträgt derzeit 17,91 Euro pro Stunde. Tolle Ergebnisse und eine Anerkennung der Leistung bei den einen, aber eigentlich keine guten Nachrichten für das Image der gesamten Branche.

„Die Vorgehensweise des Arbeitgeberverbandes führt zu desolaten Lohnunterschieden in den Betrieben, welche durch zukünftige Tarifergebnisse nur sehr schwer wieder aufzufangen sind.“ Zudem haben einige Bundesländer ein Tariftreue- und Vergabegesetz. Auch auf Bundesebene wird an einer solchen Reglung gearbeitet. Einige Großkonzerne als Auftraggeber bewerten bereits heute die Einhaltung von Tarifverträgen, um ihre so genannten ESG-Kriterien zu erfüllen: Ohne Tarifbindung der Betriebe, wird es auch dort zukünftig keine Aufträge mehr geben. „Deswegen rate ich: Wechselt in tarifgebundene Betriebe“, so Burckhardt. „Dort gibt es auskömmliche Stundenlöhne, ordentliche Arbeitsbedingungen und langfristige Perspektiven.“

(Dieser Artikel ist in der IG BAU-Mitgliederzeitschrift "Der Grundstein/Der Säemann, März 2024 erschienen)