Wohnungswirtschaft
(Foto: Samuel Bryngelsson / Unsplash)
07.03.2023
Dienstleistungen

Die Branche, gerade in Zeiten des Fachkräftemangels, attraktiver und zukunftssicher gestalten. Was stellt Ihr euch darunter vor? Wir auf jeden Fall mehr…

Seit Januar 2022 gab es in unterschiedlichen Sondierungs- und Verhandlungsgruppen mehrere Gespräche über den 25 Jahre alten Manteltarifvertrag und neue ergänzende Verträge. Zwischen den Tarifvertragsparteien gibt es jetzt Annäherungen in den einzelnen Diskussionsständen.

Die Tarifkommissionen von IG BAU und ver.di haben in einer gemeinsamen Klausursitzung vom 15. bis 17. Februar ausführlich über den Gesprächs- und Verhandlungsstand der Tarifverhandlungen insbesondere zu dem Manteltarifvertrag für die Beschäftigten in der Deutschen Immobilienwirtschaft diskutiert. Inhalt der Beratungen war auch, dass die Beschäftigten aus mehreren Optionen wählen können.

Folgende Inhalte werden im Moment verhandelt:

1.) Manteltarifvertrag

Das größte Projekt bleibt der Manteltarifvertrag. Verkürzung der Ruhezeiten, Urlaubsabgeltung sowie die gewünschte Verlängerung der Kündigungsfrist für Beschäftigte, aber auch ein erhöhtes Urlaubsgeld sind nur einige Punkte, die der Klärung bedürfen.

2.) Tarifvertrag Betriebliche Altersversorgung (BAV)

Die betriebliche Altersversorgung ist im Moment als Protokollnotiz ein Anhang zum Manteltarifvertrag. Auch hier gab es in den letzten 20 Jahren einige Veränderungen und Möglichkeiten. Daher soll die BAV zukünftig in einem separaten Tarifvertrag geregelt werden. Es besteht weitgehende Einigkeit wie der Tarifvertrag gestaltet werden soll.

3.) Tarifvertrag Umwandlung von Entgelt in zusätzliche freie Zeit

Wie in der letzten Entgeltrunde vereinbart, entwickeln wir ein Modell, in dem die Ar-beitnehmer*innen Teile der Vergütung in zusätzliche freie Zeit umwandeln können. Die Arbeitgeber*innen beharren als Voraussetzung auf einer Mindestzahl an Beschäftigten im Betrieb, um nicht zu stark belastet zu werden. Gleichzeitig sollten die Beschäftigten aber die Möglichkeit bekommen, Urlaub in Geld umzuwandeln und somit auf Urlaubstage zu verzichten. Das ist ein Widerspruch, den wir nicht mitgehen können.

4.) Tarifvertrag für Fahrradleasing

Trotz der Bedenken der Gewerkschaften will der AGV an der Idee des Fahrradleasings festhalten. Grundsätzlich können nur zusätzliche Bestandteile (zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn) steuerbefreit umgewandelt werden. Nur diese Möglichkeit macht das Fahrradleasing für Beschäftigte attraktiv. Solange die Arbeitgeber nicht bereit sind, sich an einem Fahrradleasing zu beteiligen, sehen wir kaum Möglichkeiten zur Einigung.

5.) Tarifvertrag Zeitwertkonto (unter anderen Sabbatical)

Bei diesem Tarifvertrag haben wir uns in vielen Punkten angenähert. Grundsätzlich besteht Einigkeit, welche Zeit- beziehungsweise Geldbestandteile umgewandelt werden können. Da das Konto in Geld (nicht in Zeit wie ein Arbeitszeitkonto) geführt werden muss, liegt hier noch einiges an Konfliktpotential.

6.) Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung

Aus Sicht der Gewerkschaften entspricht der Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung nicht mehr den heutigen Anforderungen. Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sollen auch weiterhin Unterstützungsmöglichkeiten bekommen. Eine generelle Abweichungsmöglichkeit von den Tarifverträgen, ohne ernsthafte Überprüfungsmöglichkeit, wird es aber zukünftig nicht mehr geben.

Die nächsten Verhandlungen zu all diesen Themen werden am 21. März 2023 stattfinden.

Eure ver.di und IG BAU Verhandlungskommissionen

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